Verdammt, klingt das gut. Würde mich wundern wenn das falsch wär.
Was ist den mit den Anwaltskosten bei der 5.Aufgabe? Meiner Meinung nach sind die doch schon bei den Rückstellungen enthalten und brauchen nicht extra gebucht werden.
Wenn ich für einen späteren Prozess etwas zurücklegen, ist es doch logisch auch Anwaltskosten mit einzubeziehen, oder sieht das jemand anders?
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