was genau erlaubt ist steht hier
http://www.uni-leipzig.de/~handel/Material/Wiwi/Hinweise%20zur%20Klausur%202008.doc
I.Hilfsmittel zur Klausur:
1.Zulässig sind alle Gesetzestexte nach Auswahl des Bearbeiters. Empfohlen wird, außer dem Text des HGB auch ein BGB und ein GmbHG mitzubringen.
2.Das GmbHG kann aus dem Internet unter www.Gesetze-im-Internet.de heruntergeladen und in ausgedruckter Form mitgebracht werden.
3.Ausländische Studierende können die Gesetzestexte in ihrer Heimatsprache verwenden.
4.In den Gesetzen dürfen Markierungen und Unterstreichungen enthalten sein, die dem Bearbeiter die Orientierung im Gesetz erleichtern.
5.Auch Zahlen (zB andere Paragraphen, die mit einer Norm in Zusammenhang stehen), sind als Randnotiz zulässig.
6.Unzulässig sind aber textliche Anmerkungen, also Erläuterungen zur Norm in Worten oder Abkürzungen.
in dem selben dokument findet sich auch eine Schwerpunktliste..
viel Glück
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