*lach*
is das deine erste rechtsprüfung mit gesetzestext?
alles beim alten würd i sagen, zu hundert prozent!
siehe, vgl, und ähnliches darf man an die §§ schreiben, und das was wortwörtl im gesetzestext steht, kannst du dir auf dein fähnchen schreiben, ohne probs

)
viel spaß beim markieren!
achso, schreib kein hgb. so ists aber im ööööörecht
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