Das Wort Sache bezeichnete in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit, einen Zwist mit einem Widersacher. Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung als Sache bezeichnet. Ebenso der Tatbestand, das Vergehen oder die Schuld. In weiterer Entwicklung auch etwas, das jemand zu vertreten, zu vollbringen, zu tun hat, sein Auftrag, seine Aufgabe, seine Pflicht.
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