ab dieses Jahr kann man eh soviel dazuverdienen wie man will, um das Kindergeld zu behalten.nur mitm Bafög sollte man aufpassen..Werksstudent hin oder her...die 400euro Grenze bleibt glaub ich.
Ist man unter 400€ ist man befreit, da es eine
geringfügige Beschäftigung ist. Überschreitet man die 400€, bleibt jedoch unter 50 Arbeitstagen/2 Monaten Beschäftigungsdauer ist das eine
kurzfristige Beschäftigung, welche uU ebenfalls befreit ist. Das ist dann meistens bei Werkstudenten der Fall.
Hab das letzte Woche selbst erst beantragt.
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