Bei mir war die Begründung, dass bei mir als Student in der Erstausbildung davon ausgegangen wird, dass ich wieder in den Wohnsitz meiner Eltern zurück kehre und nur vorübergehend vom Haushalt abwesend bin. Ist völliger Quatsch aber wird wohl einfach nicht den zeitgemäßen Umständen angepasst. Erstausbildung = gibt nix! Außer eben, du hast deine eigenen Kinder ...
Beim Ausfüllen der Fragebögen ist aber wichtig, anzugeben, dass man eine komplette
einrichtung besitzt. es wird auch gefragt, wie man die Diele/flur wohntechnisch nutzt (??). Du solltest dich eingehend über die Fragen/Antworten und deren Einfluss auf die Entscheidung informieren. Ich kannte einen Studenten, der einen Anwalt in der Familie hatte und einen Brief für ihn geschrieben hat. DER bekam am Ende Wohngeld. Ansonsten informier dich mal hier
Wohngeld - da gibts Fragen und Antworten in der Kurzfassung ...
muss man wirklich sein komplettes hab und gut dort angeben? geht mir etwas zu weit und ich fühle mich in meiner privatsphäre verletzt.
lg
Ja muß man, immerhin beziehst Du Geld von denen, die arbeiten gehen! Privatsphäre in allen Ehren... was ist denn das für eine Frage? Schau mal in den Suchmaschinen, da sind überall Leute die meinen, sie hätten aber sie wollen das nicht ausgeben und fragen, ob sie denn wirklich ihr Sparbuch usw. angeben müssen.
Das ist eine Frechheit!
Und heute sind die Ämter soweit vernetzt, da kommt das früher oder später raus und dann muß man nicht nur den Betrag rückzahlen, der evtl. in der Berechnung nicht berücksichtigt war, sondern alles, was man erhalten hat.
Such mal ein bissel und lies dir alles genau durch damit du hinterher nicht jammerst...
Das Problem hat nämlich grad meine Bekannte, die beim Bafögantrag geschummelt hat. Da folgt noch eine dicke fette Anzeige obendrauf.
Einloggen um zu antworten.