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    BGB SS 2005 Aufgabe 8 dringende Frage, bitte Hilfe

    Userbild von birdie
    birdie (Leipzig)
    am 03.02.07
    Hallo ich löse die bisherigen Klausuren in BGB. Bei der Aufgabe 8 BGB SS 2005 bin ich absolut unsicher.

    Fragestellung:

    Das Möbelhaus M verwendet für alle seine Kaufverträge folgende Formulierungen:
    "Die Auslieferungen bestellter Möbel erfolgt sofort nach Eingang durch den Zulieferer."
    Ist dieser Passus rechtswirksam?

    Nach § 305 BGB erfüllt der Passus die Bedingungen für AGB´s . unschlüssig ob er gegen § 308 Satz 1 1. Absatz verstößt.

    Bitte um Rat.... :-Danke:
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    Userbild von BugsBunny
    BugsBunny (Leipzig)
    am 03.02.07
    da es sich ja gemäß §308 Nr.1 um eine "nicht hinreichend bestimmte Frist" handelt, denke ich das diese Klausel rechtsUNwirksam ist!
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    Userbild von birdie
    birdie (Leipzig)
    am 03.02.07
    also das dachte ich auch, aber wie ist es mit dem Ausdruck "sofort nach Eingang" ist das auch noch nicht hinreichend bestimmt?
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    BugsBunny (Leipzig)
    am 03.02.07
    naja aber die zeit die der zulieferer bleibt...ist nicht hinreichend bestimmt, was zum nachteil für den "kunden" werden kann...oder is das ganze nicht vom interesse, weil der kunde nur einen vertrag zwischn ihm und den möbelhaus, nich aber mit dem zulieferer abgeschlossen hat?
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    Userbild von Captain Spaulding
    Captain Spaulding (Leipzig)
    am 03.02.07
    mal ne andere Frage, woher habt ihr die klausur von 2005
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    Userbild von birdie
    birdie (Leipzig)
    am 03.02.07
    vom der FSR- Seite dort im Leosystem anmelden und dann gruppe FSR suchen

    Danke an euch
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    Userbild von birdie
    birdie (Leipzig)
    am 03.02.07
    Ich glaube da geht es um die Inhaltskontrolle nach § 308 /307/309 .

    § 307 ist eine generalklausel und man prüft nach dem Schema erst 309 -> 308 -> 307.
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