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    Frage nach Freiversuch in AVWL und ABWL

    Userbild von minhkhanh
    minhkhanh (Leipzig)
    am 24.07.07
    Hallo , ich habe gehört ,dass man im Hauptstudium Freiversuch bei Diplomprüfung von AVWL und ABWL hat.
    Es ist mir aber noch nicht klar, ob es bestimmte Voraussetzungen für diesen Freiversuch gibt.Muss man dafür sich anmelden? wann (in welchen Semester) kann man den nutzen?

    könnte jemand mir davon erklären? ich wäre sehr dankbar für die Antwort :-)
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    Userbild von stussy
    stussy (Leipzig)
    am 24.07.07
    wie immer hilft ein blick in die http://www.uni-leipzig.de/wifa/download/bwl-po.pdfprüfungsordnung:

    (5) Freiversuch:
    1. Wenn der Kandidat seinen Antrag auf Zulassung zu den Fachprüfungen der
    Diplomprüfung:
    a) hinsichtlich des ersten Teilblocks aus § 15 (3) 1 erstmals bis zum Ende
    des siebten Semesters oder
    b) hinsichtlich des zweiten Teilblocks aus § 15 (3) 2 erstmals bis zum Ende
    des achten Semesters

    gestellt hat und diese Fachprüfungen auch ablegt, dann wird für jede der
    betroffenen Fachprüfungen genau ein Freiversuch eingeräumt: Falls der
    Kandidat die Fachprüfung bei seinem ersten Versuch nicht besteht, zählt der
    Prüfungsversuch als nicht unternommen. Daher stellt die nächste Teilnahme
    an der Fachprüfung keine Wiederholung der Fachprüfung gemäß § 27 (2) dar.

    2. Wenn eine Fachprüfung bei Ausübung des Freiversuchs bestanden wurde,
    kann diese Fachprüfung zwecks Notenverbesserung genau einmal wiederholt
    werden. Falls dieser Verbesserungsversuch erfolgte, gilt von den beiden
    Fachnoten, die bei der ersten und zweiten Teilnahme an der Fachprüfung
    erzielt wurden, die beste Fachnote. Diese Wiederholung kann auf Antrag des
    Kandidaten nur zum nächsten regulären Prüfungstermin durchgeführt werden.

    3. Für die Diplomarbeit wird kein Freiversuch im Sinne von § 27 (5) 1 und 2
    gewährt.


    Die Blockregelung wurde aber inzwischen aufgelöst, das heißt man
    kann Diplomprüfungen auch einzeln schreiben. http://service.wifa.uni-leipzig.de/pruefamt/aushang/Aushang_Dipl_pruef.pdf(siehe hier)

    Bitte beachten: Gemäß Punkt 1. der Freiversuchsregelung können
    Fachprüfungen im 8. Fachsemester nur dann im Freiversuch abgelegt
    werden, wenn bis zum 7. Fachsemester mindestens eine Fachprüfung
    abgelegt wurde! Alle Diplomprüfungen, die nach dem 8. (bzw. 9.)
    Fachsemester angemeldet und abgelegt werden, sind entsprechend §
    15 (3) (bzw. 16 Abs. 3) in Teilblöcken anzumelden und abzulegen.
    Gleiches gilt, wenn im 8. Fachsemester überhaupt erstmalig
    Diplomprüfungen angemeldet und abgelegt werden.
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    Userbild von rossoneri
    rossoneri (Leipzig)
    am 24.07.07
    wenn man nach einem freiversuch die gleiche prüfung nochmal schreibt, muss man diese dann mit einem anderen sl-schein anmelden oder wird der eingebrachte einfach weiter genutzt?
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    Userbild von stussy
    stussy (Leipzig)
    am 24.07.07
    man muß pro diplomprüfung einen leistungsnachweis erbringen. dieser gilt dann auch bei wiederholungsprüfungen.
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    Userbild von Achim
    Achim (Leipzig)
    am 24.07.07
    Muss man eigentlich eine Diplomprüfung, durch die man im Freiversuch durchgefallen ist, in der üblichen Frist von einem Jahr erneut schreiben? Oder zählt die dann als nicht geschrieben?
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    Userbild von loomit
    loomit (Leipzig)
    am 24.07.07

    Zitat:


    [Original gechrieben von stussy

    Falls der
    Kandidat die Fachprüfung bei seinem ersten Versuch nicht besteht, zählt der
    Prüfungsversuch als nicht unternommen. Daher stellt die nächste Teilnahme
    an der Fachprüfung keine Wiederholung der Fachprüfung gemäß § 27 (2) dar.


    Zitat:


    Original geschrieben von Achim

    Oder zählt die dann als nicht geschrieben?


    §-)
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    Userbild von Achim
    Achim (Leipzig)
    am 24.07.07
    Na hoi... peinlich... :-o

    Scheinbar ist mir meine Lesefähigkeit abhanden gekommen, hab das echt nicht registriert... §-)
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