StudentInnen in der Stadt
Praktika - Anerkennung |
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ski.ab (Leipzig)
am 15.06.06
Ich habe grad mal in der Prüfungsordnung geschaut. Es werden ja 12 Wochen Pflichtpraktikum vorausgesetzt für das BWL Studium. Und denn Nachweis soll man mit der Anmeldung zu den Fachprüfungen abgeben. Da ich im Doppelstudium bin und über mein Zweitstudium die bisherigen Diplomprüfungen geschrieben habe, musste ich das nicht. Bei meinem anderen Studium musste ich gerade einen riesen Praktikumsbericht schreiben, ist das für die Anerlennung des BWL Praktikums auch nötig. Und wer würden im Fall der Fälle diesen Bericht bekommen? Oder reicht es aus die Praktikumsbescheinigung einfach im Prüfungsamt abzugeben? (das wäre so fantastisch) Und bekomme ich die Bescheinigung nach Anerkennung wieder??? Oder lieber Kopie abgeben? Danke
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Thor (Leipzig)
am 17.06.06
also, da Du nicht geschrieben hast, wo und welches Doppelstudium Du genau machst, kann es gut sein, dass meine Auskunft nicht 100% richtig ist, daher würde ich Dir empfehlen, bei Gelegenheit in dem entsprechenden Prüfunfsamt vorbeizuschauen. Im BWL Studium ist es jedenfalls so, dass kein Praktikumsbericht erstellt werden muss. Es reicht ein (Tätigkeits-)Nachweis bzw. das Zeugnis, das dann sicherlich in Kopie in Deiner Aktie verschwindet. Gehe zu 99% davon aus, dass kein Original gebraucht wird.
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jadz (Leipzig)
am 17.06.06
kann ich bestätigen. Herr Fischer hat von meiner bescheinigung einfach ne Kopie gemacht, die soll ich dann zu meiner akte legen lassen.
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