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Wer bestimmt wie Kaution angelegt wird?

Userbild von HenningD
henningd
am 09.04.14
<p>Hallo,<br /><br />
stehe gerade vor dem Umzug in meine erste eigene Wohnung <img alt=":-)" class="smiley" src="/smileys/smilie.gif" /><img alt=":-)" class="smiley" src="/smileys/smilie.gif" />. Jetzt muss ich natürlich eine <a href="http://www.uniturm.de/magazin/recht/mietkaution-das-muesst-ihr-wissen-1086">Mietkaution</a> hinterlegen. Mein Vermieter möchte, dass ich ihm das Geld in bar gebe. Er will es auf einem Sparbuch anlegen. Jetzt zu meiner Frage: da es auf dem Sparbuch kaum noch Zinsen gibt, würde ich gerne eine andere Anlage wählen (Tagesgeld etc..). Wer bestimmt eigentlich, wie die Mietkaution angelegt wird? der Vermieter? Oder kann ich da auch mitreden?<br /><br />
Gruß,<br />
Henning</p>
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Userbild von dowart
dowart
am 09.04.14
An sich in §551 Abs. 3 BGB ganz klar geregelt.... ;-) nur von Vermietern gerne aus der eigenen Unwissenheit heraus oder der der Mieter anders gehandhabt...
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut (Anmerkung: sogenanntes Mietkautionskonto) zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
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raubkater
am 10.04.14
Hallo,

das Problem hatte ich auch unlängst. Es wäre schon toll, wenn man sich die Anlageform aussuchen könnte, dann hätte man als Mieter auch etwas von der Mietkaution - nämlich wenigstens ein paar Zinsen. Wie dowart richtig erklärt, ist die Anlage der Kaution gesetzlich geregelt. Es gibt allerding den Passus im 551 BGB, dass sich die Mietparteien auch auf eine andere Anlageform einigen können. Die meisten Vermieter machen das jedoch nicht mit, oder es scheitert an der Kontoführung der Bank. Ein Sparbuch muss der Vermieter akzeptieren, andere Anlageformen kann er akzeptieren. Letztendlich ist es eine Frage der Einigung. Soll heißen, du kannst sehr wohl mitreden, was die Auswahl deiner Anlageform betrifft. Ob es etwas nützt ist ein anderes Thema. :-)
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Userbild von HenningD
henningd
am 10.04.14
Danke, das hilft mir schon mal weiter!
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