Wohngeld für Studenten

Wohngeld für Studenten
Die schlechte Nachricht gleich zu Beginn: Das Thema Wohngeld für Studenten ist nicht ganz einfach. Ein Antrag lohnt sich nämlich überhaupt nur, wenn ihr „dem Grunde nach“ keinen Anspruch auf BAföG habt.

Wichtig ist hier der bloße Anspruch auf BAföG: Es ist also unerheblich, ob ihr tatsächlich BAföG bekommt oder nicht. Sobald ihr es beziehen könntet, wird es schwierig. Aber was heißt denn nun „dem Grunde nach“? Und welche Ausnahmen gibt es?

Was ist Wohngeld?


Wohngeld ist eine staatliche Hilfe für Personen mit geringen Einkommen. Der Staat leistet einen Beitrag zur Miete und hilft so, den Lebensunterhalt zu sichern. Die Einkommensgrenze liegt bei einem 1-Personen-Haushalt bei 855€ und für einen Haushalt mit zwei Personen bei 1.166€.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?


Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Beim Wohngeld verhält es sich ähnlich wie beim BAföG – der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Förderung beginnt frühestens in dem Monat, in dem der Antrag auf Wohngeld gestellt wurde.

Was ist Wohngeld?
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Wie viel Wohngeld bekomme ich als Student?


Wie viel Wohngeld ihr bekommt, wenn ihr es denn bekommt, kann man pauschal nicht sagen. Individuelle Faktoren wie Mietpreis, Nebenkosten, Anzahl der Haushaltsmitglieder und Einkommen sind für die Berechnung des Wohngeldes ausschlaggebend. Hier gleicht kaum ein Antrag dem anderen, demzufolge ergeben sich auch bei der Höhe des Wohngeldes Unterschiede.

Lässt sich das Wohngeld für Studenten dennoch irgendwo einsehen?


Kurz gesagt: Ja, bei der dafür zuständigen Behörde. Bis März 2018 war dies das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das auch mit Aufgaben zur Stadtentwicklung betraut war.

Seit dem 15. März 2018 obliegt die Verwaltung des Wohngeldes dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Eine Liste der Höchstbeiträge in Abhängigkeit der Miethöhe und der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder gibt zumindest einen groben Überblick über die Höhe des Wohngeldes. Inwieweit ihr gefördert werdet und ob ihr tatsächlich den jeweiligen Höchstbeitrag erhaltet, hängt wie gesagt von weiteren Faktoren ab.

Wohngeld für Studenten – Kann ich Wohngeld und BAföG bekommen?


Das Wohngeldgesetz (WoGG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Unterstützung des Staates durch Wohngeld. Neben Zahlungshöhe, Berechnungsgrößen und Zweck des Wohngeldes wird in §20 WoGG auch die sog. Gesetzeskonkurrenz geregelt. Dort heißt es:

„Stehen allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder den §§ 56, 116 Absatz 3 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zu oder stünden ihnen diese Leistungen im Fall eines Antrages dem Grunde nach zu, besteht kein Wohngeldanspruch.“

Das heißt im Klartext: Wer BAföG beziehen kann, kann kein Wohngeld beziehen. Denn im BAföG ist bereits ein gewisser Betrag für die Mietkosten enthalten. BAföG und Wohngeld stehen also in Gesetzeskonkurrenz zueinander.

Ein BAföG-Antrag muss daher auch immer dem Wohngeldantrag vorausgehen, der Ablehnungsbescheid gilt als Nachweis gegenüber der Wohngeldbehörde.

Wo lässt sich Wohngeld für Studenten beantragen?


Wohngeld beantragen könnt ihr stets bei der zuständigen Wohnungsamt in eurer Stadt. Dort erhaltet ihr auch die notwendigen Formulare. Um den Prozess möglichst zu beschleunigen, solltet ihr den Ablehnungsbescheid für BAföG schon dabei haben!

Beachte: Die Bearbeitungszeit der Anträge variiert von Wohnungsamt zu Wohnungsamt und kann bei Erstanträgen zwischen drei und sechs Wochen betragen.

Wohngeld wo beantragen?
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Voraussetzungen, um Wohngeld für Studenten zu bekommen


Bekommt ihr aus den folgenden Gründen kein BAföG, dann könnt ihr Wohngeld beantragen, denn dann habt ihr „dem Grunde nach“ keinen Anspruch auf BAföG:

• Die Ausbildung ist keine förderfähige Ausbildung nach dem BAföG (selten bei Studenten, aber zum Beispiel bei einer staatlich nicht anerkannten Bildungsstätte)
• Ihr erhaltet Leistungen von Begabtenförderungswerken
• Für ein Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium sind Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt
• Ihr habt ohne wichtigen Grund eure Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung nach dem vierten Semester gewechselt
• Ihr seid Ausländer und erfüllt die Voraussetzungen für das BAföG nicht
• Ihr habt die Altersgrenze überschritten (30 Jahre, bei Masterstudiengängen 35 Jahre)
• Die BAföG-Förderungshöchstdauer ist überschritten
• Ihr habt keinen Leistungsnachweis bei der BAföG-Behörde vorgelegt oder nötige Nachweise zu spät vorgelegt
• Ihr habt ein Urlaubssemester absolviert

Wichtig: Wenn ihr kein BAföG bekommt, weil euer eigenes Einkommen oder das eurer Eltern zu hoch für einen Anspruch ist, dann habt ihr wiederum keinen Anspruch auf Wohngeld für Studenten.

Ausnahmen: Wohngeld für Studenten trotz BAföG


Wie so oft gibt es auch im Punkto Wohngeld für Studenten trotz BAföG einige Ausnahmen, sodass ihr beide Zuschüsse erhaltet. Dafür sind zwei Szenarien möglich.

BAföG als reines Bankdarlehen


Ein Recht auf Wohngeld besteht, wenn ihr BAföG als reines Bankdarlehen bezieht. Das ist der Fall, wenn:

• die Förderungshöchstdauer überschritten wurde und ihr Studienabschlusshilfe bezieht
• wenn ein zweiter Fachrichtungswechsel vorgenommen wurde und dadurch die Förderungshöchstdauer überschritten wurde
• wenn ihr eine Zweitausbildung macht, die nicht als Zusatzqualifikation zu eurem bisherigen Studium anerkannt ist

Leben in einer Wirtschaftsgemeinschaft


Außerdem besteht für die Studenten ein Anspruch auf Wohngeld, die ihre Wohnung mit einem Partner oder Familienmitglied teilen und gemeinsam mit diesem wirtschaften – sie bilden dann eine sog. Wirtschaftsgemeinschaft. Stehen die anderen Mitglieder euer Wirtschaftsgemeinschaft nicht in einer Ausbildung und haben demnach keinen Anspruch auf BAföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe, kann für die gesamte Gemeinschaft Wohngeld beantragt werden, auch wenn ihr selbst als Studenten BAföG bezieht. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ihr noch bei den Eltern wohnt oder bereits selbst Kinder habt. In die Wirtschaftsgemeinschaft fließen alle Einkommensarten ein, das betrifft auch Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Renten. Es muss nicht jedes Haushaltsmitglied über ein eigenes Einkommen verfügen, damit die Wirtschaftsgemeinschaft Wohngeld beantragen kann.

Wichtig: Verdient aber einer genug, um die gesamte Gemeinschaft zu versorgen, entfällt der Anspruch auf Wohngeld – für alle.

Wohngeld für Studenten Höchstsatz
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Wirtschaftsgemeinschaft vs. Wohngemeinschaft – Wo ist der Unterschied?


Im letzten Abschnitt haben wir den Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft ins Spiel gebracht. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, nehmen wir nochmal eine Abgrenzung zur Wohngemeinschaft – im Allgemeinen auch gerne WG abgekürzt – vor.

Eine WG ist beileibe noch keine Wirtschaftsgemeinschaft. Dies wäre nur der Fall, wenn ihr für eure Lebenshaltungskosten tatsächlich zusammenlegt. Seid ihr mit eurem Partner zusammengezogen, wäre das denkbar. In einer Wohngemeinschaft teilt ihr jedoch meistens nicht mehr als den zur Verfügung stehenden Wohnraum. Ansonsten sorgt jeder für sich alleine und bildet seinen eigenen Haushalt.

Fazit:

Abgesehen von der Tatsache, dass bei Beziehen von BAföG in der Regel kein Anspruch besteht, ist Wohngeld für Studenten für viele wohl eine etwas undurchsichtige Angelegenheit. Ob und wie viel Wohngeld ihr erhaltet, erfahrt ihr mit absoluter Sicherheit eigentlich nur dann, wenn ihr den Weg zum Wohnungsamt auf euch nehmt und euren Antrag einreicht.

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Vielen Dank an krzys16 für das Titelbild (© krzys16/www.pixabay.de).

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