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Meldung wenn Unterlage gelöscht?

Userbild von Rubin
Rubin (Trier)
am 05.12.10
Hallöchen.

wollte mal nachfragen, ob man Bescheid bekommt, wenn eine der eigenen Unterlagen von uniturm gelöscht wird (urheberrechtl Gründe).

Gruß
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Userbild von Blackpantha88
Blackpantha88 (Gießen)
am 05.12.10
Gute Frage, genau so, was man alles genau hochladen darf?

Oder darf man generell alles? Also auch Referate von Kommilitonen oder so?Vorträge von Professoren..
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Solely (Leipzig)
am 05.12.10

Zitat:


wollte mal nachfragen, ob man Bescheid bekommt, wenn eine der eigenen Unterlagen von uniturm gelöscht wird
Mit etwas Glück, gibt dir die Anwaltskanzlei auch schriftlich Bescheid. :-)

Du darfst alles hochladen, wo das Urheberrecht dem nicht im Weg steht. Kann man so pauschal nicht sagen …
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Dirk (Leipzig)
am 05.12.10
Na klar Rubin würden wir Bescheid geben, wenn wir Unterlagen löschen müssten. Wieso? Fehlen welche bei dir?
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Userbild von Solely
Solely (Leipzig)
am 05.12.10
Gab es das schon einmal?
An unserer Universität war das ja neulich der Fall, dass ein Student einen ich glaube 4stelligen Betrag zahlen musste, da er das Buch einer seiner Professorinnen hochgeladen hatte. Aber da war nur allgemein von "Studenten-Plattform" die Rede.
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Solely (Leipzig)
am 06.12.10
Für irgendwelche Aufgabenlösungen von Kommilitonen gilt kein Urheberrecht. ;-)
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Solely (Leipzig)
am 09.12.10
Dass sie sauer sind mag sein, aber ob das Urheberrecht gilt oder nicht entscheiden nicht sie, sondern das deutsche Recht. ;-)

Aber so etwas wie Mailinglisten gibt es bei uns gar nicht. Du kannst die Daten ja auch an Wikileaks weiterreichen und schauen, ob die es veröffentlichen. :-D
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Userbild von Dirk
Dirk (Leipzig)
am 09.12.10
@ naraku

Ich kann mich erinnern, das wir 3 Dateien mal löschen sollten. Ansonsten haben sich User und ihre Unterlagen selber gelöscht. Was da aber der Grund was kann ich nicht sagen.

Er soll einen 4stelligen Betrag zahlen?! Oh krass! Würde mich wirklich interessieren wo er es hochgeladen hatte.
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Solely (Leipzig)
am 09.12.10
Habe gerade eben gesehen, dass es der Fall auch in die taz und SZ geschafft hat:

http://taz.de/1/zukunft/bildung/artikel/1/erst-abmahnen-dann-sprechen/
http://www.sueddeutsche.de/karriere/universitaet-leipzig-ein-mann-ein-buch-1.1031195

Der Professor hat den Student eigenhändig den Verlag gemeldet und dieser muss jetzt 2600€ zahlen, dabei ist das Buch legal und kostenlos im Internet lesbar (PaperC). Nun gibt es auch noch ein bisschen mehr Trara darum … siehe Artikel. Man werfe auch mal einen Blick auf die Kommentare unter dem taz-Artikel. :-)
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Userbild von Solely
Solely (Leipzig)
am 09.12.10
Na, daher sollst es ja bei WikiLeaks veröffentlichen. *g*
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