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Einklagen an der HAW - Bachelorstudium - Erstsemester oder Quereinstieg

Userbild von surftilldawn
surftilldawn
am 20.02.15

Moin Leute,

ich habe bereits 2 semester an der niederländischen Hanze University of applied siences studiert (International business administration) und plane nun mein studium in der heimatnahen stadt Hamburg abzuschließen. Da es ja heutzutage zig studiengänge gibt welche die kernfächer vom klassischen bwl-studium beinhalten, kann man recht einfach zwischen diesen studiengängen wechseln.


Hier jetzt mein Problem:

Um im höheren Semester einsteigen zu können, benötigt man an der HAW (laut meines letzten Kontakts mit der Hochschule) 90 Credits. Ich habe jedoch nur 63, komme aber über den konventionellen Bewerbungsweg vía nc niemals in die Hochschule. In diesem Fall müsste ich mich als Erstsemester bewerben und angenommen werden und könnte mich dann im nachhinein von einzelnen Kursen befreien lassen. Scheint also keine Option zu sein. Ich habe keine wartesemester.

Abi: 3,1.


Das heißt ich würde mich gerne in in irgendeiner Form an der Uni einklagen und wüsste gerne ob dies möglich ist. Sei es ins erste Semester einklagen, um sich dann von bestimmten Fächern nachträglich aufgrund von schon erbrachten Leistungen befreien zu können oder ein direkter Quereinstieg ins zb 3. Semester (in diesem Fall 3. Semester Sommersemester 2015). Ich habe keine Ahnung wie der genaue Ablauf einer Studienplatzklage ist - habe nur gehört, dass es in Hamburg wohl recht oft über diesen Weg gemacht wird und dass es schon fast ein online Formular gibt, welches man nur einzureichen hat und die Uni um einem möglichen Konflikt aus dem Weg zu gehen die Jährlichen Quälgeister einfach mit aufnimmt.


Ist ein Einklagen mit finanziellem Aufwand verbunden?

Klagt man sich überhaupt noch ein oder reicht "das Androhen"?

Freue mich über Tipps und Anregungen!



Beste Grüße,


Schneidiger Boy

 

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mwxwm
am 05.11.15
Die Möglichkeit sich "einzuklagen", habe ich noch nicht gehört. Dass du gegen gewisse Entscheidungen der Hochschule klagen kannst, z.B. dass etwas nicht zu Recht bewertet worden ist (auch schwer, falls kein Vergleich da ist) sollte gehen und zwar beim Verwaltungsgericht.
Der übliche Weg ist in diesem Fall, dass du dich als Erstsemester bewirbst und dann deine bestandenen Fächer anerkennen lässt. Falls du mit der Entscheidung der Anerkennung nicht zufrieden bist und denkst, dass du die Argumentation des Profs widerlegen kannst auf rechtlich gültiger Basis, so kannst du dies einem Anwalt vorschlagen und dir noch einmal dessen Rat anhören. (Ist immer schwer!)

Viel Erfolg, auch wenn die Antwort spät kam!
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egjppkunql
am 07.11.15
Einklagen ist lame.
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