FAQ zur Mietkaution

FAQ zur Mietkaution
Mietkaution – Ein Überblick
Eine Mietkaution ist eine Hinterlegung von Sicherheiten des Mieters an den Vermieter. Sie dient zur Absicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Hierunter fallen meist finanzielle Schäden wie Mietausfälle oder Sachschäden. Doch jeder Mieter hat das Recht, das Kapital möglichst sicher und gewinnbringend zu hinterlegen.

Mietkaution im Gesetz

Laut der gesetzlichen Vorschrift über die Mietkaution (§551 BGB) gibt es keine Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Mietkaution. Besteht jedoch eine vertragliche Einigung bzgl. einer Mietkautionszahlung, ist der Mieter an der vertraglichen Vereinbarung gesetzlich gebunden. Wird in diesem Fall die Kaution nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf die Höhe von drei Monatsmieten (netto) nicht überschreiten (§ 551 BGB). Zudem gilt die Regelung, dass die Mietkautionssumme in drei gleichen Raten zu Beginn des Monats gezahlt werden darf, sofern die Summe der Mietkaution drei Monatskaltmieten entspricht. Ist die Wohnung „warm“ vermietet, muss der geschätzte Kostenanteil aus der Warmmiete herausgerechnet werden.

Mietkaution anlegen – Diese Möglichkeiten gibt es

Es gibt unterschiedliche Arten der Mietkaution, wobei die gängigste Art die Barkaution ist. Hierbei bekommt der Vermieter den Geldbetrag überwiesen oder bar ausgezahlt. Der Vorteil einer Barkaution ist, dass der Mieter den Kautionsbetrag nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückbekommt, sofern keine Außenschäden wie z.B. Mietschulden oder Reparaturkosten vorliegen. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Ratenzahlung über drei Monate möglich ist. Zudem kann der Mieter die Kautionszahlung verweigern, wenn der Vermieter kein insolvenzfestes Konto benennt.

Eine weitere Form zur Hinterlegung der Mietkaution ist die Verpfändung eines Sparbuches, welches vom Mieter angelegt und dem Vermieter mitsamt einer Verpfändungserklärung ausgehändigt wird. Die Verpfändung eines Kapitalanlageprodukts funktioniert nicht nur für Sparbücher, sondern auch z.B. für Tagesgeldkonten, Festgeld, andere Wertpapiere über ein Mietkautionsdepot oder auch Bausparverträge.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Mietbürgschaft. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Bürgschaft, die mit einer Bank oder einer Versicherung vereinbart werden kann. Dem Vermieter wird dabei eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit ausgehändigt. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, übernimmt zunächst der Bürge die Kosten, die aber nicht höher sind als die vereinbarte Kaution. Hierbei tritt die Bank als Bürgschaftsgeber ein, wenn beispielsweise die Miete nicht gezahlt wurde, oder ein Schaden in der Wohnung eintritt. Der Mieter muss den Kautionsbetrag jedoch später an die Bank oder Versicherung erstatten. Er spart sich die Zahlung der Barkaution in Höhe von drei Monatsmieten ein. Als Gegenleistung zahlt der Mieter dem Bürgen eine jährliche Prämie ähnlich wie bei einer Versicherung. Letztendlich lohnt sich eine Mietbürgschaft für diejenigen, die beim Umzug oder zu Beginn des Mietverhältnisses keinen größeren Betrag für eine Barkaution zahlen möchten oder können.

Wann und wie wird die Mietkaution vom Vermieter beansprucht?

Die Beanspruchung der Mietkaution kann unterschiedliche Gründe haben, z.B. wenn der Mieter mit seiner Mietzahlung oder seinen Nebenkostenzahlungen im Rückstand ist oder wenn Schäden am Mietobjekt vom Mieter verursacht wurden. Der Hausherr darf die Kaution dann einbehalten, wenn der Mieter die Zahlungsrückstände nicht begleicht, oder für die hinterlassenen Schäden nicht selbst aufkommt.

Rückzahlung der Mietkaution

Wird die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben, ist der Vermieter dazu verpflichtet, den zum Mietbeginn übergebenden Geldbetrag zurückzuzahlen. Ist die abschließende Nebenkostenabrechnung noch nicht erfolgt, darf der Vermieter einen Teil der Mietsicherheit einbehalten, bis die Nachzahlung erfolgt ist. Wie die Rückgabe der Mietkaution erfolgt, hängt davon ab, wie diese hinterlegt wurde. Das Geld wird dem Mieter mit Zins und Zinseszins zurückgegeben.

Die Mietkaution wird zurückgezahlt, wenn keine Forderungen oder Ansprüche gegenüber dem Mieter bestehen oder diese verjährt sind (vorgegeben ist eine Frist von sechs Monaten). Wird diese Frist nicht eingehalten, sind die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjährt, weshalb der Vermieter die Kaution auszahlen muss. Die Mietkaution kann vom Vermieter einbehalten werden, wenn berechtigte Forderungen (wie z.B. Schäden am Objekt, Mietrückständen, Nebenkosten und Energiekosten) im Mietvertrag geltend gemacht wurden. Sind diese Forderungen im Mietvertrag geregelt, muss der Mieter mit Verzögerungen der Rückzahlung rechnen.

Weitere Infos rund um das Thema Mietkaution und Mietrecht findet ihr hier:
Mietkaution: Das müsst ihr wissen
Mietrecht – eigene Wohnung
Mietrecht – WG/Wohnheim

Mehr dazu im Web:
sparkonto.org – Übersicht Anbieter für Mietkautionskonten
mietkautionsbuergschaft.de - Infos rund um die Mietkautionsbürgschaft
dejure.org - gesetzliche Regelungen zur Mietkaution

Bildquelle: Vielen Dank an congerdesign für das Bild (© congerdesign/www.pixabay.de)

Weitere Artikel zum Thema Finanzen anschauen • Autor: Dirk Ehrlich

Kommentare

Deine Meinung ist gefragt.
Um einen Kommentar abzugeben, bitte "Einloggen" oder "neu anmelden".