Mietkaution: das müsst ihr wissen

Mietkaution: das müsst ihr wissen
Die Kaution für die neue Wohnung reißt oft ein großes Loch ins Konto, weil sie in der Regel mehrere Monatskaltmieten umfasst und frühzeitig gezahlt werden muss.

Wer das Glück hat provisionsfreie Wohnungen zu finden und sich somit die Gebühr für den Makler spart – was ja gerade in Metropolen wie München, Berlin oder Hamburg längst nicht mehr selbstverständlich ist – muss also trotzdem Mehrkosten in Kauf nehmen bevor der Umzug überhaupt beginnen kann.

Warum Vermieter Mietkautionen verlangen, was es für Alternativen gibt und wie die Lage bei WGs oder im Studentenwohnheim aussieht, haben wir für euch einmal zusammen gefasst.

Kaution, Bürgschaft und Co.


Die Mietkaution, von der immer die Rede ist, ist nur eine Art der Mietsicherheit. Sie stellt eine finanzielle Absicherung für den Vermieter dar, sollte es etwa zu Mietausfällen kommen, Nebenkosten nach Beendigung des Mietverhältnisses offen sein oder Reparaturen nach eurem Auszug anfallen. Es gibt mehrere Arten der Mietsicherheit. Das sind die drei Gängigsten:

Miet Kaution


Die Kaution ist ein festgelegter Betrag, den der Mieter an den Vermieter zu zahlen hat. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber üblich.

Gesetzlich vorgeschrieben ist hingegen ihre Maximalhöhe: Nach §551 Abs. 1 BGB darf sie drei Monatskaltmieten nicht überschreiten und ist in drei Raten zahlbar.

Der Vermieter muss sie auf einem speziellen Konto (unabhängig von seinem eigenen Vermögen) „ablegen“.

Das Geld bleibt euer Eigentum und gilt als Sicherheit. Sofern es nach Ende des Mietverhältnisses keine Beanstandungen gibt (dazu gleich mehr), wird sie euch inklusive der angefallenen Zinsen wieder ausbezahlt. Darum solltet ihr sie auch besser überweisen und nicht bar bezahlen, denn sonst gibt’s keine Zinsen.

Bürgschaft


Bei einer Bürgschaft verpflichten sich Dritte, „einzuspringen“, falls ein Mieter den finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Oft übernimmt das zum Beispiel eine Bank, gerade bei Studenten ist aber gang und gäbe, dass das privat die Eltern tun. Eine Kaution entfällt hier!

Ein Vermieter darf nicht Kaution und Bürgschaft zusammen fordern (Kumulationsverbot). Ausnahme: Die Eltern bürgen für euch, damit ein Mietvertrag überhaupt erst zustande kommt.

Verpfändung


Es ist auch möglich, ein Sparguthaben oder ein Depot über ein Mietkautionsdepot zu verpfänden. Dabei zahlt ihr die fällige Mietsicherheit auf ein eigenes Sparkonto bzw. Depot ein und verpfändet das Recht an der Sparforderung für die Dauer des Mietverhältnisses an den Vermieter.

Wann bekomme ich meine Miet Kaution zurück?


Nach Ende des Mietverhältnisses wird euch die Mietsicherheit innerhalb einer gewissen Frist (angemessen sind 3 bis 6 Monate) inklusive der entstandenen Zinsen zurück gezahlt.

Allerdings nur, wenn der Vermieter keine „vertragsgemäßen Forderungen“ stellt. Das können noch ausstehende Abrechnungen oder Betriebskosten sein, oft sind es Kosten für Reparaturen, die dem Vermieter nach eurem Auszug entstehen.

Darum: Schaut euch immer ganz genau euren Mietvertrag an. Wie sehen eventuelle Reparaturklauseln aus und sind die rechtens? Fragt im Zweifel besser jemanden, der sich damit auskennt.

Und ein Tipp: Seid beim Übergabeprotokoll, das zum Einzug aufgesetzt wird, sehr penibel! Auch der kleinste Kratzer im Parkett sollte mit aufgeschrieben werden, damit ihr es auch beweisen könnt, wenn ihr sagt: „Das war schon so.“

Kaution in WG und Studentenwohnheim


Viele glauben, dass Studentenwohnheime keine Kaution verlangen. Das stimmt leider nicht. Auch für das Zimmer im Wohnheim kann eine Sicherheit von euch verlangt werden und Studentenwohnheime müssen die Kaution nicht verzinsen.

Sehr wahrscheinlich müsst ihr auch in einer Wohngemeinschaft eine Kaution hinterlegen. Das ist allerdings abhängig von der Art des Mietvertrags. Gibt es einen Hauptmieter und mehrere Untermieter, so ist der Hauptmieter für die Kaution der gesamten WG verantwortlich.

Das kann durchaus problematisch sein. Zieht ein Untermieter aus und hinterlässt Schäden in der Wohnung, dann ist rechtlich der Hauptmieter verantwortlich und im Zweifel seine Kaution los. Anders ist das bei gleichberechtigten Mietverträgen. Hier zahlt nicht einer die Kaution für die gesamte Wohnung, sondern jeder zahlt für „seinen Teil“ der Wohnung. Die Höhe beträgt also maximal das Dreifache eurer Kaltmiete, nicht der gesamten Kaltmiete.

Fazit: Um die Zahlung einer Mietsicherheit kommt ihr wahrscheinlich nicht herum, aber ihr könnt sie für euch positiv umdeuten: Drei Kaltmieten an den Vermieter bringen euch dank der Zinsen den späten Geldsegen nach dem Auszug. ;-)

Bildquelle: Vielen Dank an geralt für das Bild (© geralt/www.pixabay.de).

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