Planung Urlaubssemester - was ist wichtig?

Planung Urlaubssemester - was ist wichtig?
Natürlich soll es bei allen Studenten am besten wie am Schnürchen laufen: Studienabschluss in Regelstudienzeit und inklusive Praktikum und einem Auslandssemester. Sicherlich gibt es auch jene, denen so etwas gelingt, aber immer häufiger steigen Studenten mit einem Urlaubssemester aus dem Bachelor- und Masterstress aus.

Ein Urlaubssemester bietet dir die Möglichkeit, dein Studium zu entschleunigen. Doch der Name ist irreführend, denn es steht nicht automatisch jedem zu, dem nach etwas Entspannung zumute ist. Ein Urlaubssemester ist immer auch eine offizielle Unterbrechung des Studiums und muss im Vorfeld des betreffenden Semesters sorgfältig geplant und bei der Hochschule beantragt werden.

Sofern du weißt, dass du dein Studium aussetzen willst oder musst, solltest du dies auch offiziell tun, da dir andernfalls Probleme mit dem Studienverlauf oder deinen Finanzen drohen.

Erkrankung, Praktikum, Schwangerschaft: Gründe für ein Urlaubssemester

Während des Urlaubssemesters bist du nicht oder nur eingeschränkt berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und diese mit einer Prüfung abzuschließen. Da diese Regelung jedoch von Hochschule zu Hochschule verschieden gehandhabt wird, ist es empfehlenswert, sich vorab ausführlich zu informieren.

Das Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und hat somit keinen Einfluss auf die Regelstudienzeit. Da ein Student im Urlaubssemester jedoch seinen Studienplatz und Studierendenstatus behält, wird das Semester als Hochschulsemester gewertet.

Wie bereits erwähnt, kannst du nicht ohne Weiteres ein Urlaubssemester nehmen. Für eine solche Beurlaubung muss man einen entsprechenden Grund nachweisen können. Die Frage, welche Umstände ein Urlaubssemester zulässig machen, beschäftigen viele, wie die Threads in zahlreichen Foren zeigen. Die Gründe, die die jeweilige Hochschule akzeptiert, sind in ihrer entsprechenden Satzung zu finden. Im Allgemeinen gelten die nachfolgenden Umstände jedoch als Gründe für eine Beurlaubung:

- Erkrankungen
- Schwangerschaft
- Auslandssemester
- Praktikum (das dem Charakter einer Ausbildung entspricht)
- Erziehung von eigenen Kindern
- Pflege von Angehörigen
- Mitarbeiter der studentischen Selbstverwaltung (AstA, StuPa)


Die Gründe, die für ein Urlaubssemester angeführt werden, müssen nachweisbar sein. Der Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich erfolgen und zwar in etwa in demselben Zeitraum wie die Rückmeldung für das bevorstehende Semester. Allerdings sind die Fristen hierfür etwas großzügiger gesteckt als für die Rückmeldung.

Finanzielle Absicherung vor dem Urlaubssemester klären

Immer häufiger pausieren Studenten ihr Studium aufgrund von psychischen Erkrankungen wie Burn-Out.

Bevor du sofort einen Studienabbruch in Erwägung ziehst, kann es in jedem Fall eine gute Alternative sein, zunächst das Studium auszusetzen. Jedoch sollte dabei beachtet werden, dass dem Antrag auf Beurlaubung ein entsprechendes ärztliches Attest beizulegen ist. Wenn ihr krank oder schwanger seid, dürft ihr während des Urlaubssemesters auch nicht arbeiten.

Viele Hochschulen erkennen als Grund für ein Urlaubssemester auch eine (befristete) Vollzeit Anstellung (Ausnahme Praktikum) nicht an. Ihr könnt während des Urlaubssemesters auch nicht als Studenten beschäftigt werden und seid somit kein Werkstudent. Somit seid ihr in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

Daher muss sich der Student überlegen, wie er sich während dieser Zeit finanzieren möchte.

Bevor ein Urlaubssemester beantragt wird, sollte generell unbedingt der finanzielle Rahmen geklärt werden, auch wenn ein Zuverdienst möglich ist. So entfällt beispielsweise auf jeden Fall der Anspruch auf BAföG während der Beurlaubung. Die einzige Ausnahme bildet ein Auslandsstudium, für welches man Auslands-BAföG beantragen kann.

Bildquelle: Vielen Dank an sciencefreakt für das Bild (© sciencefreak/www.pixabay.de).

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