StudentInnen in der Stadt

Userbild von stefnue
Userbild von saga_6478
Userbild von bagselection
Userbild von Baumrinderin
Userbild von t_klaer
Userbild von Derryck
Userbild von Papavera
Userbild von bastischork
Userbild von wioletta5500
Userbild von phroggiiie

Frage zur fallbearbeitung

Userbild von bitkat
bitkat (Halle)
am 04.02.09
in der letzten vorlesung, bei dem ersten beispiel:
V "Willst du mein Sofa kaufen"
K " Ja"
ich war der meinug, ein kaufvertrag besteht aus zwei parteien, der sache und dem preis.....

hier wird der preis aber erst nach abgabe der willenserklärung genannt (kann V von K 100€ verlangen)

wieso handelt es sich dann hierbei um einen kaufvertrag? (denn das eigentliche gespräch, also der "kaufvertrag" beinhaltet ja keinen preis)?

wär schön, wenn mir das mal jemand erklären könnt

merci
Einloggen um zu antworten.