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Frage zur fallbearbeitung

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bitkat (Halle)
am 04.02.09
in der letzten vorlesung, bei dem ersten beispiel:
V "Willst du mein Sofa kaufen"
K " Ja"
ich war der meinug, ein kaufvertrag besteht aus zwei parteien, der sache und dem preis.....

hier wird der preis aber erst nach abgabe der willenserklärung genannt (kann V von K 100€ verlangen)

wieso handelt es sich dann hierbei um einen kaufvertrag? (denn das eigentliche gespräch, also der "kaufvertrag" beinhaltet ja keinen preis)?

wär schön, wenn mir das mal jemand erklären könnt

merci
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