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Frage zu Übungsaufgabe Grdl.d.Besteuerung

Userbild von neho
neho
am 03.02.07
Hallo,

habe eine Frage zur Übungsaufgabe 24 vom Prof. Rautenberg - Grundlagen d. Besteuerung:

Warum werden die "abzugsfähigen" Sonderausgaben v. 8500 EUR in VZ 05 und VZ 06 nicht berücksichtigt ?

Weil der Steuerpflichtige Verluste eingefahren hat ?

(Verlausgleich und Verlustabzugsrechte hat) ?

Danke.
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Userbild von GRAN
gran
am 04.02.07
schon richtig deine vermutungen
in 05 haben wir ja einen verlust eingefahren und den kann man nicht weiter mit sonderausgaben drücken.
in 06 haben wir zwar einen gewinn als gesamtbetrag d einkünfte, aber danach wird ja der verlustabzug vorgenommen, so dass wir keinen gewinn mehr haben und danach würde man erst die sonderausgaben abziehen können (schema s.10). aber dass geht halt wieder nicht weil wir keine gewinne haben.
die sonderausgaben laufen beide jahr ins leere
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