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Klausurergebnisse Steuern

Userbild von filiola
filiola (Leipzig)
am 28.01.08
hey,
hat jemand die Ergebnisse der alten ABWL-Klausuren als datei und könnte mir die rübersenden?

det wär toll...

lg filiola :-P
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rossoneri (Leipzig)
am 28.01.08

Zitat:


Original geschrieben von filiola

hey,
hat jemand die Ergebnisse der alten ABWL-Klausuren als datei und könnte mir die rübersenden?

det wär toll...

noch toller wäre aber, die hier online zu stellen :-P
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filiola (Leipzig)
am 28.01.08
ich würds ja tun, wenns mir einer schickt...
aber bis jetzt siehts schlecht aus.... (:-(
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Userbild von Lynni
Lynni (Leipzig)
am 30.01.08
Hallo,
scheint ja doch niemand zu haben so ne Datei...:-(
Aber könnten ja trotzdem mal anfangen, über die ein oder andere Klausurfrage zu diskutieren bzw. vergleichen (bei den Rechnungen).
Hätte da gleich mal das erste Problem: in der Übung wurden auch 2 Klausuraufgaben behandelt, da ich leider die Übung dieses Semester nicht besucht habe, sondern vor einem Jahr, wo diese zwei Aufgaben noch nicht Bestandteil der Übung waren, würde mich interessieren, was da genau herauskommt:

Ü-Aufgabe 19 (WS04/05 Aufg. 2)

a) EA 2 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), diese sind bei A 0€ und bei B -12.000€???
b) Gesellschafter: versteuert Einnahmen-Ausgaben als Einkünfte aus V+V (EA6)?
Gesellschaft: verbucht Mietentgelte gewinnmindernd als BA?
Aber was passiert bei Überlassung? Stimmt der Rest?
c) (nicht in Ü-Aufgabe gefragt, aber in Klausur)
30.000 sind vGA, bei KapG außerbilanzielle Hinzurechnung von 30.000 §8(3)S.2 KStG, darf körperschaftssteuerlichen Gewinn nicht mindern
bei Gesellschafter der KapG Umqualifizierung von 30.000 zu EA5 -> HEV: 15.000 davon steuerpflichtig
Was genau passiert bei Peronengesellschaft und deren Gesellschaftern? Da steig ich noch nicht so ganz durch?

Ü-Aufgabe 26 (WS06/07 Aufg. 3b)

a) erneut keine richtige Ahnung, hat es was mit Sondervergütungen des Gesellschafters zu tun?
b) vGA i.H.v. 50.000, bei KapG außerbilanzielle Hinzurechnung 50.000, bei Gesellschafter 50.000 Umqualifizierung zu EA5 -> HEV: 25.000 davon steuerpflichtig

Wäre echt sehr nett von euch, wenn jemand, der in der Übung war, vielleicht das Ganze ergänzt bzw. berichtigt, was ihr in der Übung dazu aufgeschrieben habt.

Vielen, vielen Dank, Lynni
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Userbild von blubber
blubber (Leipzig)
am 30.01.08

Zitat:


Original geschrieben von Lynni

Hallo,
scheint ja doch niemand zu haben so ne Datei...:-(
Aber könnten ja trotzdem mal anfangen, über die ein oder andere Klausurfrage zu diskutieren bzw. vergleichen (bei den Rechnungen).
Hätte da gleich mal das erste Problem: in der Übung wurden auch 2 Klausuraufgaben behandelt, da ich leider die Übung dieses Semester nicht besucht habe, sondern vor einem Jahr, wo diese zwei Aufgaben noch nicht Bestandteil der Übung waren, würde mich interessieren, was da genau herauskommt:

Ü-Aufgabe 19 (WS04/05 Aufg. 2)

a) EA 2 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), diese sind bei A 0€ und bei B -12.000€???
b) Gesellschafter: versteuert Einnahmen-Ausgaben als Einkünfte aus V+V (EA6)?
Gesellschaft: verbucht Mietentgelte gewinnmindernd als BA?
Aber was passiert bei Überlassung? Stimmt der Rest?
c) (nicht in Ü-Aufgabe gefragt, aber in Klausur)
30.000 sind vGA, bei KapG außerbilanzielle Hinzurechnung von 30.000 §8(3)S.2 KStG, darf körperschaftssteuerlichen Gewinn nicht mindern
bei Gesellschafter der KapG Umqualifizierung von 30.000 zu EA5 -> HEV: 15.000 davon steuerpflichtig
Was genau passiert bei Peronengesellschaft und deren Gesellschaftern? Da steig ich noch nicht so ganz durch?

Ü-Aufgabe 26 (WS06/07 Aufg. 3b)

a) erneut keine richtige Ahnung, hat es was mit Sondervergütungen des Gesellschafters zu tun?
b) vGA i.H.v. 50.000, bei KapG außerbilanzielle Hinzurechnung 50.000, bei Gesellschafter 50.000 Umqualifizierung zu EA5 -> HEV: 25.000 davon steuerpflichtig

Wäre echt sehr nett von euch, wenn jemand, der in der Übung war, vielleicht das Ganze ergänzt bzw. berichtigt, was ihr in der Übung dazu aufgeschrieben habt.

Vielen, vielen Dank, Lynni


weiß das niemand? würd mich auch interessieren....

LG

blubber
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