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vga

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Chrischi (Berlin)
am 20.01.07
hi,

weiß jetzt nicht welche klausur das is..aber is ja auch egal...

In welcher der folgenden Situationen kann man keine vga bewirken?
-in verlustjahren
-in jahren mit offener gewinnausschüttung
-wenn der empfänger eine kapitalgesellschaft ist
-wenn die ausschüttende gesellschaft eine personengesellschaft ist

1. impliziert die fragestellung, dass es nur einen punkt wo es nicht geht?

2. ich denke ja, dass nur der letzte punkt nicht geht

also...wie ist die richtige lösung?

thx
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GRAN (Leipzig)
am 23.01.07

Zitat:


Original geschrieben von YoungBeauty

also ich denke, dass es auch im 2. Fall keine vGA vorliegt
siehe skript allgemeine voraussetzungen punkt 4 (keine offene gewinnausschüttung)


das würde ich nicht sagen!
es kann ja genausogut eine dividende ausgezahlt worden sein (offene ga) und zusätzlich ein zu hohes managergehalt gezahlt worden sein (verdeckte ga)
und im script der punkt 4 bedeutet dass eine offene ga kein verdeckte ga sein kann.... denn ohne diesen punkt wäre eine dividendenzahlung auch eine vga, da alle anderen vorraussetzungen zutreffen

oder??
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