StudentInnen in der Stadt
Klauselverbote §309 |
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daffodil (Leipzig)
am 01.02.06
hallo, könnte mir jemand bitte die §309 Nr.8b (Mängel) mit einem einfachen Beispiel erklären?Was damit genau gemeint ist and ein Fall, wo es ins Spiel kommt? Vielen Dank für jegliche Hilfe
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Steppes (Leipzig)
am 01.02.06
Hallo Daffodil. Also da hast dir ja mal gleich den bestimmt längsten Paragraphen rausgesucht, aber versuchs mal. Also ingesamt gehts ja darum wie die AGB nicht aussehen dürfen,also welche Klauseln in den AGB verboten sind,zum Schutze des Verwenders. Bei 8b ist jetzt ganz speziell gemeint das Klauseln verboten sind, die z.B.. den Umtausch von neuen Sachen,die geliefert wurden verboten sind.Also du bestellst was bei einem Versandhaus und bist verpfilchtet es anzunhemen und zu behalten,auch wenn die Ware mangelhaft ist oder bekommst nicht den kompletten Kaufbetrag erstattet.Also so eine Klausel ist verboten..... Hoffe ich konnte dir helfen und das es so hin haut.... Schönen Abend noch und viel Erfolg beim lernen.
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daffodil (Leipzig)
am 01.02.06
Hallo Steppes, vielen lieben Dank für deine Hilfe.Jetzt hab ich es kapiert !Wünsche dir auch einen schönen Abend noch.
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