StudentInnen in der Stadt

Userbild von bagselection
Userbild von maxiatl3a
Userbild von Lia4000
Userbild von Orial
Userbild von wioletta5500
Userbild von linnieee
Userbild von Jolly-666
Userbild von AlexanderUniGießen
Userbild von Hasi_9
Userbild von furtz4

Klauselverbote §309

Userbild von daffodil
daffodil (Leipzig)
am 01.02.06
hallo,
könnte mir jemand bitte die §309 Nr.8b (Mängel) mit einem einfachen Beispiel erklären?Was damit genau gemeint ist and ein Fall, wo es ins Spiel kommt?
Vielen Dank für jegliche Hilfe
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Steppes
Steppes (Leipzig)
am 01.02.06
Hallo Daffodil.

Also da hast dir ja mal gleich den bestimmt längsten Paragraphen rausgesucht, aber versuchs mal.

Also ingesamt gehts ja darum wie die AGB nicht aussehen dürfen,also welche Klauseln in den AGB verboten sind,zum Schutze des Verwenders.
Bei 8b ist jetzt ganz speziell gemeint das Klauseln verboten sind, die z.B.. den Umtausch von neuen Sachen,die geliefert wurden verboten sind.Also du bestellst was bei einem Versandhaus und bist verpfilchtet es anzunhemen und zu behalten,auch wenn die Ware mangelhaft ist oder bekommst nicht den kompletten Kaufbetrag erstattet.Also so eine Klausel ist verboten.....

Hoffe ich konnte dir helfen und das es so hin haut....
Schönen Abend noch und viel Erfolg beim lernen.
Einloggen um zu antworten.
Userbild von daffodil
daffodil (Leipzig)
am 01.02.06
Hallo Steppes,
vielen lieben Dank für deine Hilfe.Jetzt hab ich es kapiert :-) !
Wünsche dir auch einen schönen Abend noch.
Einloggen um zu antworten.