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Unterschied zw. Verrichtungs- u. Erfüllungsgehilfe

Userbild von Anonym
anonym
am 12.01.05
Mahlzeit!

Kann mir jemand aus dem Forum den signifikanten Unterschied zwischen den beiden
oben genannten Gehilfenarten erklären?

Danke

Curlz
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Userbild von Melusine
melusine
am 12.01.05
Erfüllungsgehilfe: - Person, deren sich der Schuldner zur Pflichterfüllung bedient
- muss mit Wissen und Wollen des Schuldners handeln
- Schaden im Ausführen des Auftrages -> volle Haftung des
Geschäftsherren, außer: Schadensanrichtung bei Gelegenheit
- § 278

Verrichtungsgehilfe: - Hilfsperson im Bezug auf Handlung
- Geschädigter muss nicht in Vertragsverhältnis zum Geschäftsherren
stehen
- Haftung des Geschäftsherren nur bei Missachtung der
Sorgfaltspflicht (Überwachung, Leitung, auswahl, Ausstattung)
- Weisungsabhängigkeit
- § 831 Anspruchsgrunglage im Schadensfall
- §§ 823 ff. Haftung durch Verrichtungsgehilfen

Hoffe, das hilft wenigstens ein bißchen weiter!!!
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Userbild von Flying Monte
flying monte
am 12.01.05
Hallo,

Verrichtungsgehilfe
Die Eigenschaft des Verrichtungsgehilfe ist bei den Personen erfüllt, die mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig werden und von dessen Weisungen abhängig sind. Entscheidend ist damit das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses. Der Kreis der für einen Verrichtungsgehilfen in Betracht kommenden Verrichtungen ist nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt, es können vielmehr entgeltliche, unentgeltliche, rechtliche und tatsächliche Tätigkeiten sein.

Erfüllungsgehilfe
Werden Personen bezeichnet, die mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners tätig sind und diesem bei der Erfüllung seiner Pflichten helfen. Unerheblich ist dabei das zwischen dem Schuldner und dem Erfüllungsgehilfen bestehende Rechtsverhältnis, entscheidend ist allein die tatsächliche Ausführung einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit.

Ab Morgen den 13.01. wird das Klausurscript BGB unter folgendem Link zum download angeboten.

http://www.primacom.net/frankmartinBGB Klausurscript
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Userbild von stussy
stussy
am 13.01.05
hey das script scheint ja richtig klasse zu sein.
respekt für die viele mühe, die du dir gemacht hast und vielen dank!!

:danke:
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Userbild von Anonym
anonym
am 13.01.05
Also für diese Zusammenfassung verdienst Du Respekt.
Da kann man einfach nur ein großes Danke sagen...

Gruß Mathias
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Userbild von Anonym
anonym
am 13.01.05
super script!!!
das erleichtert das lernen um einiges. man sollte sich aber nicht
drauf verlassen, dass das die einzigen klausur-inhalte werde

peace!
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Userbild von Flying Monte
flying monte
am 13.01.05
Hallo,

da kann ich Curl nur zustimmen.
Ihr sollte auch über die Klausurschwerpunkte hinaus in die Aufzeichnungen sehen. So kommt oft auch bei der Stellvertretung, die Vollmacht mit zum Zuge. Dies gilt auch für die andern Schwerpunkte.
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