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Verkaufsangebote trotz offensichtlicher "Nichtlieferbarkeit"

Userbild von Anonym
anonym
am 16.09.05
Ich denke mal, dass einige von euch schon die Erfahrung gemacht haben, dass sie etwas bei einem Mailorder gekauft haben und dann ewig lang vertröstet worden sind, was die Lieferbarkeit betrifft. Am schönsten ist es dann, wenn man schon per Vorkasse bezahlt hat.

Da ich in letzter Zeit schon öfters diese Erfahrung gemacht habe, beschleicht mich das Gefühl, dass eine Art System dahinter steckt - man macht supergünstige Angebote, die per Vorkasse bezahlt werden und kann dann ewig nicht liefern. Aber das gezahlte Geld kann man ja erstmal arbeiten lassen und wenn der Käufer dann noch gutgläubig ist, kann man vielleicht mehrere Monate das Geld für sich arbeiten lassen.

Liege ich richtig, dass man da rechlich nichts erreichen kann, wenn man darauf pocht, dass sich der Schuldner den Artikel woanders besorgt und dann liefert? Denn offensichtlich sind viele Angebote derart knapp kalkuliert, dass die Heinis einfach nicht in der Lage sind, so günstig die Ware zu besorgen. Wenn ich mich richtig erinnere wird der Gläuber deshalb auf §275 BGB zeigen und sagen, dass es für ihn unmöglich ist, den Artikel (für den Preis) zu besorgen.
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Userbild von furball
furball
am 17.09.05
ich weiß nicht inwiefern du den anbieter wechseln kannst,aber vielleicht kommen die leute ja mal eher aus der hüfte wenn du ihnen am telefon den arsch aufreißt und n paar forderungen stellst (bzw mit lustigen zinsrechnungen um die ecke kommst-dadurch kannst du eher die lieferkosten aufheben oder falls du dort nochmal bestellen wirst die zinsen auf einen gutschein für die nächste bestellung schreiben lassen).ansonsten muss du ihnen wahrscheinlich einfach nur schriftlich mitteilen dass du die bestellung aufhebst.weil einfach so die ware woanders zu besorgen führt wahrscheinlich nur dazu dass du das aufeinmal doppelt vor dir liegen hast. ansonsten lies dir deren agbs durch und vielleicht steht ja irgendwo etwas bzgl lieferdauer.wenn du auf die bestellung noch wartest würde ich den anbieter noch nicht wechseln (erst wenn du deine ware hast) weil es sein kann dass du deinem geld noch ne weile hinterher zu rennen hast.
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fubar1323
am 17.09.05
Am besten erstmal ne schriftliche Fristsetzung auf Lieferung setzen, dann ist er in Verzug, nach Fristablauf kannst du nach §326 vom Vertrag zurücktreten, dabei ist bereits Geleistetes und daraus gezogene Nutzungen (ZINSEN) zurückzugewähren, die entsprechende Höhe musst du nochmal im BGB nachschlagen, die hab ich nicht im Kopf, falls das vom gesetzlichen (Basis-)Zinssatz die Rede ist, den kannst du bei www.bundesbank.de nachschlagen. Falls die das nicht mitmachen wollen, mit Anwalt drohen, wenn dann immernoch nicht, Anwalt einschalten, dann haben sie auch noch die Prozeß- und Anwaltskosten am Hals, selbst schuld.
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anonym
am 18.09.05
Auf jeden Fall erstmal danke für die Antworten. Ich finds jedenfalls motivierend, dass es auch auf solche Themen noch sinnvolle Beiträge gibt, anstatt auf Themen wie:

Zitat:


"Wer ist die schönste Frau in Bwl/Vwl Semester 2!"
oo-/

@ BigBoss: gehört da nicht ein Fragezeichen dahinter? §-) :-)) §-)

Was mich allerdings wundert, ist, wie schnell so manche Studenten mit dem Anwalt an den Start gehen wollen bzw. dazu raten.

@ furball: die Sache mit den AGBs ist recht einfach - ich kann ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten (was ich heute gemacht habe, da ich das Teil bei eBay bekommen hab). Mir ging es primär um die Sache, die fubar angesprochen hat. Deswegen werd ich trotzdem nicht zum Anwalt rennen. Mich interessiert einfach die Rechtslage der ganzen Sache.

Abgesehen davon finde ich diese Art der Kundenwerbung (ZU günstige Angebote bei billiger, idealo.de etc... zu machen) einfach nicht in Ordnung.
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