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welches skript

Userbild von Mike
mike
am 06.12.05
ich habe im download bereich drei skripte gesehen was sind da die unterschiede? das eine ist ja von der klatti aber die anderen!?
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Userbild von tianti
tianti
am 07.12.05
von der klatti selber ist doch eigentlich keins. das ist nur ne mitschrift von studenten und da muss man genau hinschauen ob auch noch alle paragraphen stimmen
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Userbild von Melusine
melusine
am 07.12.05
Nee nee...die Übersichten und Schemata von der Klatti sind auch im Downloadbereich!
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fenomen
am 07.12.05
also mit den 3 skripten kann man gut arbeiten!auf jeden fall ist mit diesen skripten die bgb klausur locker zu bestehen.
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Userbild von tianti
tianti
am 07.12.05
die übersichten und schemata hat die klatti aber auch nur geklaut...
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Userbild von Anonym
anonym
am 07.12.05
echt :-)

wo gibts denn die skizzen im original? :-o
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steppes
am 07.12.05
kann man denn bei der BGB Prüfung alles verwenden?also auch die Skripte?
Und bei welchen Prüfungen darf man das überhaupt?
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Userbild von rossoneri
rossoneri
am 08.12.05
wenn ich mich richtig erinnere, darf man in bgb nur einen gesetzestext (da bietet sich wohl ein bgb an...) verwenden!?!
ansonsten darf man in mathe im 2. teil alles benutzen, was man so mitbringt (bücher, skripte, übungsaufgaben, ...)
ich glaub in tdr und vwl darf man gar nix mitbringen, das müsste auch für info gelten, wobei ich diese klausur eh sehr einfach fand, da wäre ein hilfsmittel wirklich übertrieben...
sollten meine dunklen erinnerungen falsch sein, dann bitte andere infos geben

hoffe, das hilft ein wenig
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Userbild von Melusine
melusine
am 09.12.05
Also, in TdR ist ein Taschenrechner...bei uns wars noch ein graphikfähiger...zugelassen! Keine Ahnung, wie es jetzt ist! In Satistik darf man Skript und Taschenrechner verwenden! Das ist erstmal alles, was mir einfällt! Ach so, Mathe stimmt so, wie rossoneri es gepostet hat!
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