StudentInnen in der Stadt
Abschluß der Konten |
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Schneidi (Leipzig)
am 12.02.06
Sollen Mieterträge bzw. Mietaufwand sowie Zinserträge bwz. Zinsaufwand bei der Prüfung über GuV abgeschlosen werden oder über Sonstige betriebliche Erträge ( und diese dann ins GuV ) ????? Weiß es jemand genau ? Ansonsten bitte ich um eine Antwort von Herrn Dr. Brägelmann. Danke.
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piet (Leipzig)
am 12.02.06
ZE, ZA, ME und MA werden über GuV abgeschlossen Quelle: Lösung zu gega12
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Schneidi (Leipzig)
am 12.02.06
In der letzten Vorlesung erwähnte er aber in einer Zusammenfasung das ZA und ZE sowie MA und ME über sonstige betriebliche Aufwendungen / Erlöse abgeschloßen werden. Würde es gerne noch bis morgen früh erfahren. Wie bucht Ihr es denn ? Gruß
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Luca (Leipzig)
am 13.02.06
Dies darf nicht unkorrigiert bleiben, obwohl in der Klausur danach nicht gefragt wurde. - Die Aufwandsseite hatte ich einfach überlesen. Sorry §-) Korrektur: "Beides geht. Beides ist richtig. Mfg Dr. B." ersetzen durch "Beides geht auf der Ertragsseite. Beides ist dann richtig: ZE an SbE o. ZE an Betriebsfremde Erträge o. ZE an GuV. Mfg Dr. B." §-)
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Samlayn (Leipzig)
am 12.02.06
Hallo! Wie schließt man denn eigentlich erhaltene Anzahlungen/ geleistete Anzahlungen und AbschSA und Wertberichtigung ab ?
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Luca (Leipzig)
am 12.02.06
Erh. Anz. müssen sie zurückzahlen, wenn sie nicht leisten => Passivkonto: Erh. Anz. an SBK Gel. Anz. bekommen sie hoffentlich vom Lieferanten zurück => Aktivkonto: SBK an Gel. Anz. AbschSA => Aufwandskonto, abschluss über GuV: GuV an Absch SA Wertberichtigung = Passivkonto, obwohl die indirekte Abschreibung heute nicht mehr erlaubt ist: WB SA an SBK. MfG Dr. B.
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Samlayn (Leipzig)
am 12.02.06
Super! Danke Herr Brängelmann!
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