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Skonto bei Anlageverkauf

Userbild von Anonym
anonym
am 12.02.06
ich bin gerad am verzweifeln. keine 12 stunden mehr und ich versteh einfach nicht,
wie ich skonto verbuche, wenn ich abgänge aus dem anlagevermögen habe - sowohl netto als auch brutto.

weiß jemand bescheid?
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Userbild von StevenLeBourd
stevenlebourd
am 12.02.06
Sry is nur für WV
Also du must:
Brutto
1. For an WV/Ust
und
2. Ka/Kusko/Ust an For

Netto
1.For an WV/SkoE/Ust
und
2.Ka/SkoE/Ust an For

Hoffe das reicht zum verstehen.
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Userbild von Luca
luca
am 12.02.06
1. Skontoverbuchung nach dem Bruttoverfahren

(a) bei Verkäufen über Buchwert:

Ka/Ertr. a.Abg. v. AV/USt an For

(b) bei Verkäufen unter Buchwert:

Ka/Verl. a.Abg. v. AV/USt an For

Kommentar: Nach Eisele Skonto bitte nicht in's Anlagekonto buchen,
weil die Anlage ja nicht mehr existent ist.

2. Skontoverbuchung nach dem Nettoverfahren

Ka/SkoE/USt an For

SkoE = Korrekturbuchung.
SkoE wird dann über zinsähnliche Erträge abgfeschlossen.
Nach heutiger Rechtslage nicht mehr zulässig.

MfG

Dr. B.
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Userbild von Anonym
anonym
am 12.02.06
nicht mehr zuläassig?aber wir machen das noch so in der klausur?

vielen dank schonmal für die antwort
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Userbild von StevenLeBourd
stevenlebourd
am 12.02.06
Nochmal ein kleiner Kommentar zu Dr.B:

NETTOverfahren ist da gemeint mit der Buchung

Ba(Ka)/SkoE/Ust an For
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Userbild von Luca
luca
am 12.02.06
Obwohl unzulässig, als Wirt sollte man's das drauf haben.

Außerdem:
Das heutige gültige Recht, dass Sie hier lernen,
ist sowieso nicht mehr aktuell, wenn Sie fertig sind.
Was Sie hier lernen könnten, ist, wie Sie mit Recht umgehen -
Hermeneutik eben - und bei mir (war's) eben Technik d. R..

Trotzdem noch viel Erfolg.

MfG

Dr. B.

P.S.: Danke StevenLeBourd - Beitrag wurde entsprechend verbessert.
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