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Klausurschwerpunkte???

Userbild von lueddi2000
lueddi2000 (Chemnitz)
am 29.01.09
Hi,
hat zufällig die Klatt-Pa... Schwerpunkte für die Klausur genannt???
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Userbild von lueddi2000
lueddi2000 (Chemnitz)
am 07.02.09
Dank dir! ;-)
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Solely (Leipzig)
am 17.01.10
Sind die dieses Jahr identisch?
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Userbild von JohnStorm
JohnStorm (Leipzig)
am 21.01.10
Schwerpunkte WS09/10
-Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit
-Verjährung (ohne Unterbrechung/Neubeginn), Bedeutung, Fristen
-Anfechtung (Gründe, 123 1/2)
-Vertreter, Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfe
-Schuldrecht (Inhalt des Schuldverhältnisses, verspätete Leistung)
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Solely (Leipzig)
am 28.01.10
Danke. :-)
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raiso (Leipzig)
am 03.02.10

Zitat:


Schwerpunkte WS09/10
-Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit
-Verjährung (ohne Unterbrechung/Neubeginn), Bedeutung, Fristen
-Anfechtung (Gründe, 123 1/2)
-Vertreter, Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfe
-Schuldrecht (Inhalt des Schuldverhältnisses, verspätete Leistung)


@ JohnStorm - danke dir !!! paar Fragen hätte ich noch, wäre schön, wenn mir einer erklären könnte, und zwar:

-Vertreter, Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfe : inkl. Vollmacht oder ohne ?

-Schuldrecht (Inhalt des Schuldverhältnisses, verspätete Leistung) : hier nur die "verspätete Leistung" , andere Pflichtverletzungen nicht ?! Oder muss man da das komplette Kaptitel 4 - Leistungsstörungsrecht - lernen ?!

Viele Dank vorab und viel Glück euch allen bei der Prüfung! :-)
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Solely (Leipzig)
am 03.02.10
Ich würde ohne Vollmacht und ohne das komplette Kapitel 4 lernen.
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JohnStorm (Leipzig)
am 03.02.10
Also Vollmacht hab ich mir mal reingezogen, aber nur recht grob. Schuldrecht hat die gute Frau eben die beiden Schwerpunkte genannt, den Rest werde ich vielleicht mal überfliegen.
Am besten einfach mal die Beispielklausuren am Ende vom Skript durcharbeiten und dabei das BGB mit paar Verweisen/Fähnchen schmücken, dann wird das schon laufen.
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raiso (Leipzig)
am 03.02.10
Ok, ich danke euch ! :-)
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