StudentInnen in der Stadt

Userbild von scooti_12
Userbild von Miakoda
Userbild von eismaschine
Userbild von liquid_world
Userbild von R.U.Sirius
Userbild von abdalmohymen
Userbild von Hasi_9
Userbild von slotday
Userbild von bagselection
Userbild von saga_6478

Chatersatz

Userbild von Problem-Maus
Problem-Maus (Leipzig)
am 14.02.07
was sind denn noch beispiele für die umgekehrte maßgeblichkeit?
mir sind nur die zuschreibungspflicht (bei kap.ges.) und sopo eingefallen. gibts da sonst noch was wichtiges?

in wie weit ist das wissen der genauen aufstellung des anlagspiegels für die klausur nötig.
Einloggen um zu antworten.
Userbild von curry
curry (Leipzig)
am 14.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Anne-K

Gehört Kosten für TÜV zu den AK? War ne Klausuraufgabe


ja, gehört dazu

spielt in die Geschichte mit dem "in betriebsbereiten Zustand versetzen" hinein würde ich meinen. Ohne TÜV Abnahme, darf man den Kran nicht bedienen, sonst gibts Haue, wenn was passiert.
Fazit vorher nicht betriebsbereit. Oder seh ich das Falsch?
Einloggen um zu antworten.
Userbild von SteRe
SteRe (Leipzig)
am 14.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Anne-K

Gehört Kosten für TÜV zu den AK? War ne Klausuraufgabe


Ja. Auch die TÜV Kosten sind Teil der Anschaffungsnebenkosten -> ohne TÜV keine Betriebsbereitschaft des Gerätes.
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Prof_Schmidt
Prof_Schmidt (Leipzig)
am 14.02.07
Hingehen, verstehen, was das HGB-Bilanzrecht will, was die IFRS wollen, was Ihnen eine schöne große Blonde gesagt hat und sich über Buchungssätze keine Sorgen machen (was aber heißt, Sie palavern über Fußball ohne laufen zu können.....irgendwie blöd aber dieses mal machbar....)
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Prof_Schmidt
Prof_Schmidt (Leipzig)
am 14.02.07
Gute Antwort!!!
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Prof_Schmidt
Prof_Schmidt (Leipzig)
am 14.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Problem-Maus

was sind denn noch beispiele für die umgekehrte maßgeblichkeit?
mir sind nur die zuschreibungspflicht (bei kap.ges.) und sopo eingefallen. gibts da sonst noch was wichtiges?

in wie weit ist das wissen der genauen aufstellung des anlagspiegels für die klausur nötig.

UmgekehrteS MGP: Steuerliche Wahlrechte, die man in der Steuerbilanz nur ausüben darf, wennin der HBilanz genauso verfahren wird....Bsp. Sonderabschreibungen......
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Mike
Mike (Leipzig)
am 14.02.07
@prof.

a wird die klausur ähnlich sein wie die alten klausuren?
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Prof_Schmidt
Prof_Schmidt (Leipzig)
am 14.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Prof_Schmidt

Zitat:


Original geschrieben von Problem-Maus

was sind denn noch beispiele für die umgekehrte maßgeblichkeit?
mir sind nur die zuschreibungspflicht (bei kap.ges.) und sopo eingefallen. gibts da sonst noch was wichtiges?

in wie weit ist das wissen der genauen aufstellung des anlagspiegels für die klausur nötig.

UmgekehrteS MGP: Steuerliche Wahlrechte, die man in der Steuerbilanz nur ausüben darf, wennin der HBilanz genauso verfahren wird....Bsp. Sonderabschreibungen......

ach ja: Zuschreibungspflicht KapGes ist falsch!!!!!!!
Einloggen um zu antworten.
Userbild von davidovskys
davidovskys (Leipzig)
am 14.02.07
ooop sorry war zu langsam
Einloggen um zu antworten.
Userbild von st-ni
st-ni (Leipzig)
am 14.02.07
ist es eigentlich möglich nen hgb mit in die klausur zu nehmen?
Einloggen um zu antworten.