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letzte Vorlesung

Userbild von Anonym
anonym
am 01.02.07
Ich habe noch ein paar Fragen:

- Warum steht auf Seite 1 zu Kapitel 4.2. Bewertung wichtiger Bilanzpositionen: Bestimmung der Anschaffungs- und Herstellkosten? Ich denke im Externen Rechnungswesen geht es immer um Herstellungskosten? Oder ist es nur ein Schreibfehller?

- Und ist auf Seite 5 der Pfeil, der von der Festbewertung zur Durchschnitsmethode zeigt richtig? Ich hatte den Pfeil durchgestrichen, da der Prof. meinte, dass der Pfeil falsch gesetzt sei. Es sei denn ich habe mich verhört. Denn bei der überarbeiteten Vorlage ist der Pfeil immer noch zu sehen.

- Was sagt Seite 15 "Gleichartige Vermögensgegenstände aus" ? Ich komme v.a. mit den Bemerkungen unterhalb der Tabelle nicht zurecht.

- Seite 17: "Abschreibung auf den beizulegenden Wert": Im UV ist auf den beizulegenden Wert abzuschreiben. Auf einer vorhergehenden Folie sollte man im Umlaufvermögen auf den Börsen- oder Marktwert abschreiben. Also gehe ich jetzt davon aus, dass der Einzelveräußerungs- und Wiederbeschaffungswert Marktwerte sind, oder? Und man letztenendes wie zuvor beschrieben auf den Marktwert abschreibt.

- Führen Umsatz- und Gesamtkostenverfahren immer zum gleichen Ergebnis? Ich glaube eher, dass dies nicht in jedem Fall so sein muss. Im Umsatzkostenverfahren spielen bspw. Bestandserhöhungen keine Rolle und genau dadurch kann es zu einem unterschiedlichen Gewinnergebnis kommen. Oder liege ich da falsch?

So ich hoffe das mir jemand schnell weiterhelfen kann :-)
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Userbild von SteRe
stere
am 01.02.07
Hallo,

ich versuch mich einfach mal dran deine Fragen zu beantworten. Sicher bin ich mir aber nicht überall.

Zitat:


Original geschrieben von Sportgirl
- Warum steht auf Seite 1 zu Kapitel 4.2. Bewertung wichtiger Bilanzpositionen: Bestimmung der Anschaffungs- und Herstellkosten? Ich denke im Externen Rechnungswesen geht es immer um Herstellungskosten? Oder ist es nur ein Schreibfehler?


Weil es auch im externen RW um AHK und nicht nur um HK geht. Letztlich spielt es keine Rolle, ob die in deinem Bestand befindlichen Güter selbst produziert oder eingekauft sind. Sie haben immer (sollten zumindest ;-)) einen Wert. Im externen RW geht es darum, wie ein Unternehmen nach außen dargestellt wird.

Zitat:


Original geschrieben von Sportgirl
- Und ist auf Seite 5 der Pfeil, der von der Festbewertung zur Durchschnitsmethode zeigt richtig? Ich hatte den Pfeil durchgestrichen, da der Prof. meinte, dass der Pfeil falsch gesetzt sei. Es sei denn ich habe mich verhört. Denn bei der überarbeiteten Vorlage ist der Pfeil immer noch zu sehen.

Nein, hast dich nicht verhört - oder wenn doch dann ich auch ;-)
Ich hab mir den Pfeil in der Vorlesung auch weggestrichen.

Zitat:


Original geschrieben von Sportgirl
- Was sagt Seite 15 "Gleichartige Vermögensgegenstände aus" ? Ich komme v.a. mit den Bemerkungen unterhalb der Tabelle nicht zurecht.


Ganz einfach. Die ganzen Vereinfachungsmethoden setzen voraus, dass sich die betrachteten Rohstoffe nicht signifikat unterscheiden (Eine 10er Mutter ist eine 10er Mutter - wie 100 andere im Lager auch). Demnach spielt es keine Rolle welches konkrete Stück du verwendest. (Wieder das Bsp. da die Muttern gleich groß sind ist es vollkommen unerheblich welche du aus dem Kasten nimmst)
Die Verbrauchstfolgefiktionen helfen dir nur deinen Bestand einfacher zu bewerten. Ob der Verbrauch dann wirklich der Fiktion entspricht ist weitestgehend unerheblich - ließe sich bei vielen Gütern auch gar nicht bestimmen.

Zitat:


Original geschrieben von Sportgirl
- Seite 17: "Abschreibung auf den beizulegenden Wert": Im UV ist auf den beizulegenden Wert abzuschreiben. Auf einer vorhergehenden Folie sollte man im Umlaufvermögen auf den Börsen- oder Marktwert abschreiben. Also gehe ich jetzt davon aus, dass der Einzelveräußerungs- und Wiederbeschaffungswert Marktwerte sind, oder? Und man letztenendes wie zuvor beschrieben auf den Marktwert abschreibt.

Öhm, hier bin ich nicht ganz sicher wie es gemeint ist. Aber laut Unterpunkt 2 und 3 kommt WBW in Betracht, auch wenn dies öonomisch falsch ist. Da es aber nach herrschender Meinung so gehandhabt wird, ist es doch zulässig. Also auf deine Frage, ja.

Zitat:


Original geschrieben von Sportgirl
- Führen Umsatz- und Gesamtkostenverfahren immer zum gleichen Ergebnis? Ich glaube eher, dass dies nicht in jedem Fall so sein muss. Im Umsatzkostenverfahren spielen bspw. Bestandserhöhungen keine Rolle und genau dadurch kann es zu einem unterschiedlichen Gewinnergebnis kommen. Oder liege ich da falsch?


Definitiv Nein. Siehe erstes Bsp. des letzten Foliensatzes (F 4). Dort siehst du, dass GKV und UKV durchaus andere Ergebnisse hervorbringen können.
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frozendaiquiri
am 02.02.07
kann saviano nur zustimmen. so stehts auch in nem skript von internem rechnungswesen. wenn man nix falsch macht, sollten gkv und ukv zum gleichen resultat führen.
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Userbild von SteRe
stere
am 02.02.07
danke für den hinweis. werde das nochmal im internen nachschlagen
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