StudentInnen in der Stadt
übungsaufgaben |
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andreas (Leipzig)
am 02.02.06
darf ich bei der prüfung die übungsaufgabenstellung benutzen? wenn ja ist es erlaubt auf den seiten die lösungen mit draufzuschreiben? danke
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rossoneri (Leipzig)
am 02.02.06
Hier die mail vom prof zu diesem thema: "Sehr geehrte Studentinnen und Studenten, auf vielfachen Wunsch also nochmal eine Übersicht über die zugelassenen Hilfsmittel in der Klausur: Taschenrechner (auch programmierbar) Sämtliche gekaufte Unterlagen, d.h. Vorlesungsfolien Angaben der Übungsaufgaben, Tabellen. Handschriftliche Anmerkungen beliebigen Inhalts sind erlaubt. Post its (ohne Anmerkungen) zum leichteren Auffinden der Seiten sind möglich. Index zu den Vorlesungsfolien 10 zusätzliche Din A4 Blätter (also 20 Seiten). Diese dürfen handschriftlich mit beliebigem Inhalt gefüllt werden, gedacht ist hier an eine selbsterstellte Formelsammlung. Erlaubt sind natürlich auch Lösungen zu den Übungsaufgaben. Die Lösungen zu den Übungsaufgaben dürfen also nur auf den 10 Blättern oder auf den gekauften Unterlagen auftauchen. Die Beschränkungen sollen verhindern, dass Waschkörbe mitgebracht werden, was bei open book Klausuren häufig vorkommt. Es handelt sich um KEINE bürokratische Gängelung. Ich bin übrigens der Meinung, dass die Mitnahme sämtlicher Lösungen zu den Übungsaufgaben nicht sinnvoll ist. Die Lösungen zu Übungsaufgaben sollten sie verstehen und nicht erst nachschlagen müssen. Weniger ist häufig mehr. Stefan Lang"
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