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frozendaiquiri
am 30.07.06
dürfen diese in der Prüfung nur in Buchform verwendet werden oder sind Ausdrucke auch ok?
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 30.07.06
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er doch sogar mal ganz zu Anfang in ner VL Tipps gegeben hat, wo man die Gesetze aus'm Netz herkriegt -- also hat er wohl gegen Ausdrucke nichts.

Um eventuelle Irritationen mit dem Aufsichtspersonal zu vermeiden, würd ich aber entweder - sofern vorhanden - doch das Büchlein mitnehmen oder die Ausdrucke vorher zeigen. Man weiß ja nie...
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mirolino
am 30.07.06
http://www.gesetze-im-internet.de
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