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frozenDaiquiri (Leipzig)
am 30.07.06
dürfen diese in der Prüfung nur in Buchform verwendet werden oder sind Ausdrucke auch ok?
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sabine2902 (Leipzig)
am 30.07.06
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er doch sogar mal ganz zu Anfang in ner VL Tipps gegeben hat, wo man die Gesetze aus'm Netz herkriegt -- also hat er wohl gegen Ausdrucke nichts.

Um eventuelle Irritationen mit dem Aufsichtspersonal zu vermeiden, würd ich aber entweder - sofern vorhanden - doch das Büchlein mitnehmen oder die Ausdrucke vorher zeigen. Man weiß ja nie...
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mirolino (Leipzig)
am 30.07.06
http://www.gesetze-im-internet.de
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