StudentInnen in der Stadt
Betrieb von Kindertagesstätten + Schranken-schranken |
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m_wallace (Leipzig)
am 02.08.07
Moin! Kann mir jemand sagen, ob der Betrieb von Kindertagesstätten unter das Schulrecht fällt? Und gibts für deren Betreiben eine Schrankes-Schrankeß i.V. mit Art.12???? AHHHHHH! Anscheinend schreibten gar nicht so viele Leute morgen Öff-recht, hm?
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Sebastian.Schulz1985 (Leipzig)
am 02.08.07
ich nochmal. wie gesagt,hab ö recht letztes jahr geschrieben und bestanden. soviel wie ich weiß,werden im § 12 Abs. 3 Satz 3 die Kriterien für die Erforderlichkeit von Einrichtungen bestimmt. weiterhin wirkt bei § 12.... das verhältnismäßigkeitsprinz welches auf schranken schranken hinweist.... verhältnismäßigkeitsprinzip= 1) LEGITIMER ZWECK- nicht aus Beliebigkeit gesetze einschränken, zweck ist notwendig 2)geeignestes Mittel 3) erforderlichkeit- mildestes mittel,d am wenigsten einschränkungen mit sich bringt 4) angemessenheit/verhältnismäßigkeit im engeren sinn- billigkeitsprüfung ich hoffe ich konnte dir etwas helfen
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