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Schranken

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Lia (Leipzig)
am 22.07.07
Hi kann mir mal jeamdn die sache mit den schranken in ö-recht erklären eventuell anhand der probeklausur. Ich steh da irgendwie aufm schlauch bei.
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frozenDaiquiri (Leipzig)
am 22.07.07
rechtliche Schranken sind ganz einfach Grenzen.

Bsp §2 GG

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Die Norm besagt, dass jeder das Recht auf freie Entfaltung hat. Allerdings wird dieses Recht begrenzt durch die Schranke, dass die Rechte anderer nicht verletzt werden dürfen.

Diese Schranken können teilweise wieder eingeschränkt werden. Diese Eingrenzung nennt sich dann Schranken-Schranke. Bsp hab ich aber grad nicht.
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