[13.05.24] Baumängel trotz Einhaltung der Ö-Norm - aus der Reihe Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog (IWD)
In Bauprozessen wird diese Frage regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten unter Heranziehung der einschlägigen (technischen) Ö-Normen geklärt. Der Vortrag soll aufzeigen, dass diese „Gleichschaltung“ des Mangelbegriffs iSd § 922 ABGB mit den einschlägigen technischen Regelwerken im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen führen kann.
Ferner wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen die Geltung einer Ö-Norm gegenüber Verbrauchern wirksam vereinbart werden kann.