[13.05.24] Baumängel trotz Einhaltung der Ö-Norm - aus der Reihe Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog (IWD)

    Über die Frage, ob die übergebene Sache einen Mangel aufweist, besteht zwischen den Vertragsparteien vielfach Streit. Wurden bestimmte Eigenschaften vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, stellt sich die – mitunter schwierige – Frage nach dem schlüssig vereinbarten Vertragsinhalt.
    In Bauprozessen wird diese Frage regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten unter Heranziehung der einschlägigen (technischen) Ö-Normen geklärt. Der Vortrag soll aufzeigen, dass diese „Gleichschaltung“ des Mangelbegriffs iSd § 922 ABGB mit den einschlägigen technischen Regelwerken im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen führen kann.
    Ferner wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen die Geltung einer Ö-Norm gegenüber Verbrauchern wirksam vereinbart werden kann.