Wenn das Konto mal wieder leer ist, bleiben vielen nichts anderes übrig als zu jobben. Aber wie viel darf man während des Studiums verdienen ohne Beiträge abzuführen? Wer während der Vorlesungszeit höchstens bis zu 20 Stunden pro Woche jobbt, braucht keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Die Höhe des Verdienstes spielt hierbei keine Rolle. In der vorlesungsfreien Zeit kann die 20-Stunden-Grenze sogar überschritten werden. Aber: Wer während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss grundsätzlich Beiträge zahlen. Ausnahme: Der Job ist auf zwei Monate oder maximal 50 Arbeitstage befristet. Familienversicherte Studenten können ebenfalls während des Studiums nebenher arbeiten. Allerdings darf hier das Einkommen die Grenze der geringfügigen Beschäftigten nicht überschreiten.
Weitere Infos unter: www.aokplus-online.de/studium.




