
In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst: von der Anmeldung beim Finanzamt über die steuerlichen Pflichten bis hin zu smarten Tipps für den Einstieg.
Freiberuflich als Student: Geht das überhaupt?
Kurz gesagt: Ja, das geht – und es ist manchmal sogar die bessere Alternative zum klassischen Nebenjob. Wenn du freiberuflich als Student arbeitest, bist du nicht an feste Arbeitszeiten gebunden, kannst ortsunabhängig arbeiten und dir deine Aufträge selbst aussuchen. Außerdem sammelst du wertvolle Erfahrungen in deinem Fachgebiet – was sich auch im Lebenslauf bezahlt macht.
Die wichtigste Voraussetzung: Deine Tätigkeit muss unter die sogenannten „freien Berufe“ fallen, das sind laut (§ 18 EStG) wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Für viele freiberuflichen Tätigkeiten ist es außerdem sinnvoll, dass dein Studium schon weiter fortgeschritten ist und du vielleicht auch schon deinen Bachelorabschluss in der Tasche hast, da in vielen Bereichen Expertise verlangt wird.
Für Studierende könnten das Beispielsweise folgende freiberufliche Tätigkeiten sein:
• heilberufliche Tätigkeiten: z.B. Ärztin, Therapeut, Hebammen
• rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Tätigkeiten: z.B. Anwältin, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberaterin
• technisch-naturwissenschaftliche Tätigkeiten: z.B. Webentwicklerin, Chemiker, Ingenieurin
• kulturelle, künstlerische Tätigkeiten: z.B. Journalist, Künstlerin, Übersetzer
• unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten: z.B. Nachhilfelehrerin, Yogalehrer, Erzieher
• rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Tätigkeiten: z.B. Anwältin, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberaterin
• technisch-naturwissenschaftliche Tätigkeiten: z.B. Webentwicklerin, Chemiker, Ingenieurin
• kulturelle, künstlerische Tätigkeiten: z.B. Journalist, Künstlerin, Übersetzer
• unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten: z.B. Nachhilfelehrerin, Yogalehrer, Erzieher
Wenn du dagegen Waren verkaufst oder Produkte herstellst, zählst du nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender – das bringt andere Regeln mit sich.
So meldest du dich freiberuflich als Student an
Wenn du freiberuflich als Student loslegen willst, brauchst du keinen Gewerbeschein – du musst dich aber trotzdem beim Finanzamt melden. So gehst du vor:
1. Online bei ELSTER registrieren: Dort füllst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“ aus. Gib an, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, beschreibe kurz, was du machst, und schätze deinen Jahresumsatz.
Tipp: Kleinunternehmerregelung wählen (optional): Wenn dein Jahresumsatz im ersten Jahr unter 25.000 € liegt (100.000 Euro im zweiten Jahr), kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen - Ideal für den Anfang und für Studierende.
2. Steuernummer erhalten: Nach ein paar Wochen bekommst du Post vom Finanzamt mit deiner neuen Steuernummer – damit darfst du offiziell Rechnungen schreiben.
Tipp: Kleinunternehmerregelung wählen (optional): Wenn dein Jahresumsatz im ersten Jahr unter 25.000 € liegt (100.000 Euro im zweiten Jahr), kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen - Ideal für den Anfang und für Studierende.
2. Steuernummer erhalten: Nach ein paar Wochen bekommst du Post vom Finanzamt mit deiner neuen Steuernummer – damit darfst du offiziell Rechnungen schreiben.

Wie viel darf man freiberuflich als Student verdienen?
Grundsätzlich darfst du neben deinem Studium freiberuflich so viel verdienen, wie du willst – steuerlich, versicherungstechnisch und beim BAföG gelten aber bestimmte Grenzen, die du beachten solltest, um keine Kürzungen oder Nachzahlungen zu erhalten.
• Versicherung: Wenn du über die Eltern versichert bist (bis 25 Jahre), liegt die Einkommensgrenze bei 556 € pro Monat. In den Semesterferien darfst du mehr verdienen. Wer über 25 Jahre alt ist, kann sich vergleichsweise günstig selber gesetzlich versichern, aber nur, wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich eingestuft wird (nicht mehr als 20 Stunden in der Woche). In diesem Falle gibt es keine harte monatliche Einkommensgrenze.
• BAföG: Aktuell liegt die Grenze bei 6.680 € pro 12 Monate Bewilligungszeitraum (vor Steuern und Abzug der Betriebskosten). Überschreitest du das, wird dein BAföG gekürzt.
• Steuern: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.096 € pro Jahr. Wenn du darunterbleibst, musst du keine Einkommensteuer zahlen – eine Steuererklärung ist trotzdem notwendig.
• BAföG: Aktuell liegt die Grenze bei 6.680 € pro 12 Monate Bewilligungszeitraum (vor Steuern und Abzug der Betriebskosten). Überschreitest du das, wird dein BAföG gekürzt.
• Steuern: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.096 € pro Jahr. Wenn du darunterbleibst, musst du keine Einkommensteuer zahlen – eine Steuererklärung ist trotzdem notwendig.
Tipps & Tricks für deinen Start in die Freiberuflichkeit
Nachdem die steuerlichen Pflichten und formalen Voraussetzungen fürs freiberufliche Arbeiten als Studentin geklärt sind, kommen hier unsere besten Tipps & Tricks für deinen Start in die Selbstständigkeit.
1. Geschäftskonto anlegen
Ein echter Geheimtipp für alle, die freiberuflich als Student arbeiten wollen: Lege dir ein separates Geschäftskonto an! Auch wenn es keine Pflicht ist, bringt es dir viele Vorteile:
• Übersichtlichkeit: Du siehst sofort, was du eingenommen und ausgegeben hast und kommst nicht mit deinem privaten Konto durcheinander.
• Buchhaltung: Belege, Kontoauszüge und Einnahmen-Überschuss-Rechnung lassen sich sauber trennen.
• Professionalität: Kunden überweisen auf ein Geschäftskonto – das wirkt seriöser als ein WG-Gemeinschaftskonto.
• Buchhaltung: Belege, Kontoauszüge und Einnahmen-Überschuss-Rechnung lassen sich sauber trennen.
• Professionalität: Kunden überweisen auf ein Geschäftskonto – das wirkt seriöser als ein WG-Gemeinschaftskonto.
Viele Banken bieten kostenlose oder günstige Konten für Selbstständige an – achte darauf, dass Online-Banking, Unterkonten und Exportfunktionen für die Buchhaltung enthalten sind.
2. Sorge für eine saubere Buchführung
Auch wenn du freiberuflich als Student tätig bist, erwartet das Finanzamt Ordnung. Du solltest auf jeden Fall alle Belege digital sammeln und ordentlich ablegen. Wichtig ist auch, dass du alle Einnahmen und Ausgaben dokumentierst, z. B. in einer Excel-Tabelle, und die jährliche EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zu machen.
3. Rechnungen korrekt schreiben
Wichtig für deine Professionalität und einen reibungslosen Zahlungsablauf ist das richtige Erstellen von Rechnungen. Eine saubere Rechnung enthält:
• deinen Namen und deine Adresse,
• deine Steuernummer (von Finanzamt nach Anmeldung freiberuflicher Tätigkeit zugesendet),
• das Leistungsdatum und eine Leistungsbeschreibung,
• eine Rechnungsnummer,
• den Netto-/Bruttobetrag sowie
• einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (falls du sie nutzt).
• deine Steuernummer (von Finanzamt nach Anmeldung freiberuflicher Tätigkeit zugesendet),
• das Leistungsdatum und eine Leistungsbeschreibung,
• eine Rechnungsnummer,
• den Netto-/Bruttobetrag sowie
• einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (falls du sie nutzt).
4. Starte mit einem klaren Angebot
Gerade am Anfang hilft ein übersichtliches Portfolio: Zeig auf einer Website, einem Social Media Account oder einem PDF-Dokument, was du anbietest, was du schon gemacht hast und wie man dich beauftragen kann. Plattformen wie Fiverr, Freelancer.de oder Upwork können dir helfen, erste Kunden zu finden.
Fazit: Freiberuflich als Student – smart, flexibel, selbstbestimmt
Wenn du freiberuflich als Student arbeitest, kannst du viel mehr als nur dein Konto aufbessern: Du entwickelst dich fachlich weiter und sammelst Skills, die dir im späteren Berufsleben helfen.
Wichtig ist, dass du von Anfang an strukturiert und professionell arbeitest – dazu gehört neben der Anmeldung beim Finanzamt auch eine solide Organisation deiner Finanzen. Mit einem separaten Geschäftskonto, einer sauberen Buchführung und einem klaren Angebot steht deinem Erfolg als Freelancer im Studium nichts im Weg!
Bildquellen: Vielen Dank an Firmbee ©pixabay.com
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