Strafen für Radfahrer: Bußgeldkatalog Fahrrad

Strafen für Radfahrer: Bußgeldkatalog Fahrrad
Egal ob Großstadt oder Kleinstadt: die meisten Studenten sind nicht mit dem eigenen PKW, sondern eher mit dem Fahrrad unterwegs. Doch das Fahrradfahren im Straßenverkehr weist auch Probleme und Risiken auf. Was du als Fahrradfahrer unbedingt beachten solltest und welche Bußgelder dich bei einem Verstoß erwarten, haben wir für dich zusammengefasst.

Was Verstöße und Bußgelder angeht, kommt es immer darauf an, in welcher Situation du dich befindest. Hast du jemanden während deiner Aktion behindert, gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht? Dann wird es teuer für dich. In der Regel steigt die Bußgeldhöhe entsprechend dieser drei Schritte (Behinderung, Gefährdung, Unfall oder Sachbeschädigung) um 5-10 Euro an.

Der Bußgeldkatalog Fahrrad sieht folgende Strafen für Radfahrer vor:


Fahrradfahren und Alkohol im Straßenverkehr
Das praktische am Fahrradfahren, so denken viele, ist, dass man nach der Party noch eben die zwei Kilometer nach Hause fahren kann. Das stimmt soweit. Es kommt aber darauf an, wie viel Promille du im Blut hast. Die Polizei unterscheidet bei betrunkenen Radfahrern zwischen zwei Zuständen.

Absolut fahrunfähig bist du, wenn du 1,6 Promille oder mehr im Blut hast. In dem Moment ist es egal, wie du dich im Straßenverkehr verhalten hast und ob du auffällig warst oder nicht. Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad machst du dich strafbar. Die vorgesehene Strafe für einen solchen Verstoß sind drei Punkte, die Anordnung einer MPU und ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts.

Wenn du Glück hast, liegt dein Pegel aber unter 1,6 Promille. Hier kommt es darauf an wie du dich während des Fahrradfahrens im Straßenverkehr verhältst. Wenn du beispielsweise einen Unfall verursachst, bist du mitschuldig und giltst als relativ fahrunfähig. Wenn du dich aber vorbildlich und gewissenhaft verhalten hast, hat die Polizei keinen Grund dir ein Bußgeld oder ähnliches aufzudrücken.

Licht beim Fahrradfahren im Straßenverkehr
Dass du Licht am Fahrrad hast, ist Pflicht. Und sobald du im Dunklen ohne Licht erwischt wirst, machst du dich strafbar. Aber auch hier kommt es darauf an, ob du jemanden behindert oder gefährdet hast oder durch dich ein Unfall verursacht wurde. Das Bußgeld, welches in jedem Fall auf dich zukommen wird, liegt je nach Schwere des Vergehens zwischen 20-40 Euro.

Rote Ampeln beim Fahrradfahren im Straßenverkehr
Was viele Fahrradfahrer häufig vergessen: die roten Ampeln sind auch für sie gültig. Und genauso wie beim Autofahrern wird ein Verstoß gegen dieses Gesetz mit hohen Bußgeldern belangt. Hier kommt es nicht nur darauf an, ob du andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hast oder ähnliches. Ganz besonders wird darauf geachtet, wie lange die Ampel schon rot war. Wenn du über eine Ampel fährst, die just in diesem Augenblick rot wird und du niemanden dabei behinderst, liegt die Höhe des Bußgeldes bei 60 Euro. War die Ampel allerdings länger als eine Sekunde rot und du verursachst mit deiner Aktion einen Unfall wird es teuer für dich, denn dann musst du laut dem Fahrrad Bußgeldkatalog 180 Euro zahlen. Außerdem erhältst du einen Punkt.

Telefonieren beim Fahrradfahren im Straßenverkehr
Du musst nicht einmal unbedingt telefonieren, auch das Halten eines Telefons während des Fahrens ist bereits strafbar. Preislich gesehen macht das keinen Unterschied. Nutzt du das Handy während der Fahrt auf irgendeine Weise, zahlst du laut dem Fahrrad Bußgeldkatalog mindestens 55 Euro. Mit einer Freisprechanlage über deinen Kopfhörern (nur einen im Ohr) ist telefonieren gestattet.

Nebeneinander Fahrradfahren im Straßenverkehr
Nebeneinander Fahrradfahren ist ziemlich entspannt. Man kann sich unterhalten und muss sich nicht andauernd nach hinten umdrehen, um zu überprüfen ob der Andere noch da ist. Dies wird zwar nicht gern gesehen, aber solange ihr dabei niemanden behindert, wird keine Strafe auf euch zu kommen. Falls eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer jedoch zustande kommt oder ihr im schlimmsten Fall einen Unfall verursacht, kommt ein Bußgeld in Höhe von 20-30 Euro auf euch zu.

Auf dem Fußgängerweg Fahrradfahren
Auf dem Gehweg zu fahren, ist immer strafbar, es sei denn du bist unter zehn Jahre alt. Für Kinder gilt nämlich folgende Regel: Kinder, die unter acht Jahre alt sind, müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder, die jünger als zehn Jahre alt sind, dürfen auf dem Gehweg fahren. Bei allen anderen kostet es laut dem Fahrrad Bußgeldkatalog 15 Euro, solange man niemanden beeinträchtigt. Im schlimmsten Fall eines Zusammenstoßes kommt ein Bußgeld von 30 Euro auf dich zu. Der einzige Fall, in dem eine erwachsene Person legal auf dem Gehweg fahren darf, ist die Begleitung eines Kindes unter acht Jahren durch eine mindestens 16 jährige Aufsichtsperson. Hier wird argumentiert, dass die Aufsicht so besser ermöglicht wird.

Fahrradfahren in der Fußgängerzone
In der Fußgängerzone ist, wie der Name schon sagt, nur zu Fuß gehen erlaubt. Fahrradfahren ist dementsprechend verboten. Je nachdem was dabei geschieht, würde hier ein Bußgeld zwischen 15-30€ auf dich zukommen. Selbiges gilt natürlich auch wenn du motorisiert in der Fußgängerzone unterwegs bist, also dein Rad z.B. mit einem E Bike Umbausatz aufgerüstet hast oder mit einem Elektroroller unterwegs bist.

In vielen Fußgängerzonen ist das Fahrradfahren aber in Schrittgeschwindigkeit oder nach 20 Uhr erlaubt. Die Info findest du auf einem Straßenschild zu Beginn der Fußgängerzone. Fährst du in einer freigegebenen Fußgängerzone schneller als Schrittgeschwindigkeit, werden 15 Euro Bußgeld erhoben.

Handzeichen während des Abbiegens beim Fahrradfahren im Straßenverkehr
Den Autofahrern und anderen Fahrradfahrern ein Handzeichen zu geben bevor du abbiegst, ist vor allem für deine eigene Sicherheit vonnöten. Rechtliche Konsequenzen kommen laut dem Fahrrad Bußgeldkatalog beim falschen Abbiegen zum Beispiel bei Nichteinhaltung des Fahrradweges oder beim Missachten der Vorfahrt auf dich zu. Dann musst du mit einer Strafe von 15 bis 30 Euro rechnen.

Kunststücke während des Fahrradfahrens im Straßenverkehr
Natürlich gibt es nicht für jedes Kunststück, was man auf dem Fahrrad zum Besten geben kann eine genaue Strafangabe. Sicher ist aber, dass es rechtswidrig ist, denn bereits freihändig fahren und die Füße von den Pedalen nehmen kostet laut dem Fahrrad Bußgeldkatalog 5 Euro.

In die falsche Richtung Fahrradfahren
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Fahrradwege in beide Richtungen befahren werden dürfen. Selbst wenn du dabei niemanden behindern solltest, was selten der Fall ist, weil die Radfahrer aus der richtigen Richtung dir wahrscheinlich ausweichen müssen, zahlst du laut dem Fahrrad Bußgeldkatalog 20 Euro. Bei einer Schädigung oder einem Unfall werden es 35 Euro.

Auch in Einbahnstraßen darfst du als Radfahrer nicht in die falsche Richtung fahren, sofern diese nicht explizit freigegeben sind. Wenn du Pech hast und erwischt wirst, zahlst du mindestens 20 Euro. Außerdem stellt es eine große Gefahr für dich da. Das Benutzen der Busspur kostet dich laut dem Fahrrad Bußgeldkatalog 15 Euro.

Einfahrt missachten beim Fahrradfahrern im Straßenverkehr
Bei Einfahrten ist das so eine Sache. Die Schuldzuweisungen fliegen von einer Richtung in die andere. Es kommt genau darauf an, wer in dieser Situation zu schnell gefahren ist. Du kannst die Schuld von dir weisen, wenn du beweisen kannst, dass das Auto zu schnell aus der Einfahrt herauskam. Auf der anderen Seite bist du Schuld, wenn der Autofahrer beweisen kann, dass du viel zu schnell an die Einfahrt heran gefahren bist. Wenn du schuld sein solltest und es kommt zu einem Zusammenstoß, musst du mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

Die Höhe der Strafen für Fahrradfahrer ist durchschnittlich viel niedriger als die für Autofahrer. Als Autofahrer kann es beispielsweise sein, dass du bis zu 320 Euro für das Überfahren einer roten Ampel zahlen musst. Doch diese niedrigen Strafen sollten dich nicht davon abhalten, dich an die Straßenverkehrsregeln zu halten. Und zwar nicht aus dem Grund, dir die Bußgelder zu ersparen (obwohl das auch sehr sinnvoll wäre), sondern ganz besonders, um dich selbst zu schützen.

Fährst du ohne Licht oder über eine rote Ampel gefährdest du dich selbst. Allein in Berlin sterben jedes Jahr circa 11 Fahrradfahrer bei einem Unfall. Deutschlandweit sind es rund 400. Jeden Tag sind 20 Fahrradfahrer in einen Unfall verwickelt und in der Hälfte der Fälle auch Schuld daran. Des Weiteren sind auch nicht alle Radfahrer haftpflichtversichert, was bedeutet, dass neben dem Bußgeld für die Auslösung des Unfalls auch noch erhebliche Kosten für Reparaturen oder ähnliches auf einen zukommen können. Gib also auf dich acht. Höre keine Musik beim Radfahren und beachte die Verkehrsregeln, dann kommst du auch unfallfrei von A nach B.

Bildquelle: Vielen Dank an VolkerSchnaebele für das Bild (© VolkerSchnaebele/www.pixabay.com).

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