StudentInnen in der Stadt
der gläserne Bewerber |
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Solely (Leipzig)
am 10.11.10
Kleiner Auszug aus dem Grundgesetz: Zitat:Artikel 3 (3 ) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
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ninor (Magdeburg)
am 10.11.10
das ist klar und auch richtig. extreme politsche anschauungen sind davon allerdings ausgenommen. Zitat "Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html Zitatende extreme rechte weltanschauungen verstoßen gegen die verfassung. somit braucht kein arbeitgeber deutschlands diese bewerber einstellen.
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Blackpantha88 (Gießen)
am 12.11.10
Find ich auch richtig so, Nazis sollten in einem Betrieb nicht eingestellt werden, wenn sie das Arbeitsklima beeinträchtigen würden..was meistens so ist, deswegen sind ja grade viel Nazis abeitslos oder hab ich mich da falsch informiert?^^ Oki, viele gehe auch in die Politik...weil sie sonst nix zu tun haben*Scherz*^^ Ne, ist schon richtig so!
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