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Franchising-Pflicht zur Übertragung des Know-hows

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nilas10 (Berlin)
am 01.02.11
Pflicht zur Übertragung des Know-hows

Die Transaktion von Know-how wird als ein Hauptmerkmal des Franchisings gesehen, und zwar so dass den Franchise-Geber insoweit eine Pflicht trifft. Schon in dem vormaligen Franchise-Gruppenfreistellungsverordnung (Franchise-GVO) wurde die Know-how-Übertragung als ein relevantes Merkmal des Begriffes Franchisevereinbarung http://www.franchise-karriere.de/hier angesehen.

Welche Voraussetzung genau an Substanz, Dimension und Qualität des Know-hows zu stellen sind, ist in der Literatur und Rechtsprechung umstritten, wobei doch gewerbliche Erfahrungen, die technischen und kaufmännischen Fertigkeiten, http://www.rp-online.de/kultur/film/Ballett-im-Horrorkabinett_aid_954086.htmlWissen, Erkenntnisse und Praktiken des Franchise-Gebers zum Know-how gezählt werden.

In der ehemaligen EG-Gruppenfreistellungsverordnung wird Know-how als eine "Vollständigkeit von nicht-patentierten praktischen Erfahrungen, die auf Erfahrung des Franchise-Gebers sowie Erprobung durch diesen beruhen, und die geheimen, bedeutend und identifiziert sind" beschrieben.
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