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Hinweis zur Weiterbewilligung von BAFöG

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hiram (Münster)
am 23.09.16
Musste feststellen, dass BAföG nach dem 4. Sem. nur dann weiterbewilligt wird, wenn man bis zum Ende des Sem. alle Studienleistungen erbracht hat.

Man kann durch ein Formloses Schreiben und entsprechende Belege (ärztliches Attest, Nachweis einer Schwangerschaft, ein zu betreuendes Kind unter 10. Jahren) einen Antrag auf verspätete Vorlage des Leistungsnachweises stellen.

Die eigenen Lebensumstände, wie Beeinträchtigungen durch das soziale Umfeld oder ungünstige Studienbedingungen sind kein Grund.

Aber auch wenn es hoffnungslos ist, sollte man es dennoch versuchen. Den Ablehnungsbescheid braucht man bei anderen Behörden, wie dem Sozialamt, um von dort Gelder beziehen zu können.
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