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Minijob - neue Regelung auch für Studenten?

Userbild von mutinu
mutinu (Berlin)
am 29.01.13
"2013 dürfen Minijobber bis zu 450 EUR im Monat verdienen. Neu ist auch der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung für alle neuen Minijobber und für „alte“ Minijobber, deren Lohn nach dem 1.1.2013 auf mehr als 400 EUR erhöht wird." http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/minijob-2013-das-sind-die-neuen-regelnQuelle

Was gilt für Studenten? Müssen diese ebenfalls diesen Eigenbetrag leisten oder sind Studenen von dieser Regelung ausgenommen?
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Blackpantha88 (Frankfurt am Main)
am 29.01.13
mh, ich weiß nur, dass die Regelung nicht für Bafögempfänger gilt. Die dürfen weiterhin nur 400 dazu verdienen
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mutinu (Berlin)
am 29.01.13
Und die, die kein Bafög mehr kriegen?
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wasa75 (Jena)
am 29.01.13
Wenns kein Bafög mehr gibt, kann einem doch keiner untersagen, wieviel man arbeitet und verdient?!
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Blackpantha88 (Frankfurt am Main)
am 30.01.13
bei denen, die kein Bafög bekommen ist eh wurscht, denn da gibts den Werksstudentenstatus, da gehts bis dato bis 700 Euro und wenig Abgaben. ^^
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