StudentInnen in der Stadt
Wohngeld!? |
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Dirk (Leipzig)
am 07.02.05
Tach auch, also das Wohngeld ist ja eine Sache für sich. Wie genau bekommt man Wohngeld für seine Wohung. Ein Kumpel sagte mir, man bekomme nur Wohngeld, wenn man einen negativen Bafög-Bescheid hat. In wiefern ist da was dran und wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes und unter welchen Umständen bekommt man es überhaupt?
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Daniel (Leipzig)
am 07.02.05
soweit ich weiß ist es so, dass man, wenn man bafög bekommt (z.b höchstbetrag von 388) zusätzlich noch so eine art wohngeld bekommen kann. das heißt, wenn man miete zahlen muss kann man noch geld extra bekommen (ich glaube 124 oder so). in diesem fall bekäme man dann 512 gesamt als bafög. für richtigkeit kann ich aber nicht garantieren!
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igvs (Leipzig)
am 07.02.05 Zitat:Original geschrieben von Daniel soweit ich weiß ist es so, dass man, wenn man bafög bekommt (z.b höchstbetrag von 388) zusätzlich noch so eine art wohngeld bekommen kann. das heißt, wenn man miete zahlen muss kann man noch geld extra bekommen (ich glaube 124 oder so). in diesem fall bekäme man dann 512 gesamt als bafög. für richtigkeit kann ich aber nicht garantieren! ja und nein wenn man keinen eigenen wohnstand hat, denn beträgt der satz zu 350 euro bei einen eigenen hausstand erhöht sich dieser um ca. 200 euro zusätzlich gibt es noch je nach höhe der miete (wenn verhältnismäßigkeit gewahrt ist) einen heimkosten/unterbringungszuschuß bis zur bafög höchstgrenze von ca. 580 euro grundsätzlich erhält ein student mit einem bafög bescheid /positiv oder negativ/ da die eltern sonst dafür aufkommen müssen kein wohngeld da die anspruchsvoraussetzungen fehlen einzige mir bekannte ausnahme da es mir sleber so ging ist in einem urlaubssemster dort hat man grundsätzlich kein anspruch auf bafög und unterhaltszahlungen der eltern in diesem fall kann man nach seinem einkommensverhältnissen wohngeld erhalten
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igvs (Leipzig)
am 07.02.05
ach ja und die daten sind ca. angaben (genauen sätze stehen in gesetz bzw. einer verordnung)
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sebastian (Leipzig)
am 10.02.05
Und Du musst meines wissens nach mit Deinem Hauptwohnsitz hier gemeldet sein.
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PhilippK (Leipzig)
am 10.02.05
und du darsft nicht wegen der ausbildung hergezogen sein! ich hatte mich auch mal informiert, aber es ganz schnell wieder seingelasssen! das geld ist nur für kleute die quasi in leipzig aufgewachsen sind und schon immer alleine wohnen =)
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Achim (Leipzig)
am 10.02.05
https://bafoeg-rechner.bmbf.de/rechner/index.htm hier kann man überprüfen, ob man anspruch auf bafög hat... aber ich glaube, zum ausfüllen müsste man sich mit seinen eltern zusammensetzen.
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igvs (Leipzig)
am 10.02.05 Zitat:Original geschrieben von PhilippK und du darsft nicht wegen der ausbildung hergezogen sein! ich hatte mich auch mal informiert, aber es ganz schnell wieder seingelasssen! das geld ist nur für kleute die quasi in leipzig aufgewachsen sind und schon immer alleine wohnen =) ja und nein wenn man vorher gearbeitet hatte und nicht mehr bei den eltern gewohnt hatte zählt das auch, wenn man zum studium dann hergezogen ist
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ws_04_willi (Leipzig)
am 10.02.05
Wohngeld erhält man, wenn man kein Bafög bekommt, aber nicht weil die Eltern zuviel verdienen, sondern z.b. beim ZWEITSTUDIUM, denn das ist nicht Bafög-förderfähig, wenn Du schon einen Hochschulabschluss hast. Dann kann man mit dem Negativbescheid vom Bafögamt Wohngeld beantragen. Sonst gibt es für uns Studenten meines Wissens keine Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten!!!
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Dirk (Leipzig)
am 10.02.05
Danke, das nehme ich jetzt einfach auf und lege es in meinen Wissenseimer. Falls igend jemand noch was weiss...bitte posten
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