StudentInnen in der Stadt
Frist für die Diplomprüfung |
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haeschen71 (Leipzig)
am 16.08.06
Hallo, mir fällt gerade noch eine Frage zum Hauptstudium ein. Weiß auch nicht, ob es explizit in der PO steht. Gibt es eine Frist (sprich Semesteranzahl) bis wann ich das Diplom endgültig fertig haben muss? Sprich alle Prüfungen und Diplomarbeit fertig sein müssen? Danke schon mal im Voraus. LG
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endros (Leipzig)
am 16.08.06
Also ich kann mich auch nicht daran erinnern, so eine Angabe in PO / SO gelesen zu haben. Aber ich weiss von einigen Studenten, die es an dieser Fakultät auf sehr hohe Semesterzahlen gebracht haben. Wenn es dir aber darum nur geht, ob es schlimm ist, wenn du erst nach 10-12 Semestern fertig bist: Von Seiten der Uni wird dir da derzeit keiner Stress machen. Wenn du erstmal das Vordiplom hast (in der dafür vorgegebenen Frist), hast du, glaub ich, beinahe alle Zeit der Welt ![]() Aber ohne Gewähr...
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thinktank (Leipzig)
am 11.10.06
der letzten schnitt der studiendauer den ich für unsere wiwis gelesen hab war 11,4 semester. also keine bange. ein freund von mir ist übrigens jetzt schon im 14., von daher... ![]()
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xenophon (Leipzig)
am 29.03.07
ich persönlich fange auch erst im 12. mit der Diplomarbeit an. Die einzige frit die es in diesem Zusammenang gibt ist, dass du spätens einen Monat nach deiner letzten bestandenen Diplomprüfung die Arbeit beim PA angemeldet haben mußt. Also dann ...
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Lothar (Leipzig)
am 30.03.07
und dann als nächstes die Frist zur Abgabe der DA einhalten ![]()
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MelS (Leipzig)
am 25.04.07 Zitat:Original geschrieben von xenophon Die einzige frit die es in diesem Zusammenang gibt ist, dass du spätens einen Monat nach deiner letzten bestandenen Diplomprüfung die Arbeit beim PA angemeldet haben mußt. Da reicht doch die Übernahmeerklärung des Lehrstuhls, oder?
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bond (Leipzig)
am 25.04.07 Zitat:Original geschrieben von MelS Da reicht doch die Übernahmeerklärung des Lehrstuhls, oder? Nee, würd ich net sagen. Da das Datum dieser Übernahmeerklärung und jenes vom eigentlichen DA-Antrag nur sehr selten die selben sind (logisch!), aber in §15 (4) PO steht, dass die Zitat:Übernahme des Themas der Diplomarbeit [...] spätestens einen Monat nach dem Bestehen aller fünf Fachprüfungen beantragt werden muss, würde ich mal ganz klar sagen, dass es hier um den Antrag geht. Also jenes Formular auf dem auch schon die genauen Bearbeitungszeiten und natürlich das Thema festgelegt sind.
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rossoneri (Leipzig)
am 24.05.07
ich missbrauche hier mal den thread... soweit ich weiss, muss die anmeldung zur avwl prüfung bis 1.juni unter vorlage des sl scheins erfolgen! da ich nur noch morgen in leipzig bin müsste ich mich dann auch anmelden nur hab ich den entsprechenden schein noch nicht geholt, aber auf der seite vom prüfunsamt steht auch, dass man den nachreichen kann... kann jemand bestätigen, dass das wirklich so klappt?
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GRAN (Leipzig)
am 25.05.07
jup nachreichen ist kein problem meistens geht es gar nicht anders, wenn man noch schnell einen schein bei quaas plus schnellkorrektur schreibt
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JJCasper (Leipzig)
am 09.06.07
Wie oft kann ich Diplomprüfungen wiederholen? Ich das richtig, dass man maximal 4 Fächer (bspw. AVWL, ABWL, 1.Spez, 2.Spez.) einmal und ein 1 Fach (3.Spez) 2 mal wiederholen darf?
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