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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 13.02.07

Zitat:


Original geschrieben von Juster

* immaterielle Vermögensgegenstände wie Lizenzrechte und Patente, sofern sie langfristig dem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, und der Firmenwert.



richtig. aber das patent ist laut aufgabenstellung nicht langfristig zuzurechnen, sondern soll verkauft werden.

ich hoffe mal, wenn man bei sowas gut argumentiert gibt es denoch punkte
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steffchenschindler
am 13.02.07
sollte mir wohl mal angewöhnen, richtig zu lesen anstatt zu überfliegen ;-)
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problem-maus
am 13.02.07
also, selbst wenn es potentielle käufer dafür gibt, ändert es doch nichts daran, dass es sich dabei um anlagevermögen handelt. es wurde doch primär entwickelt um es selbst zu nutzen, nicht um es direkt weiter zu verkaufen - geht vielleicht nicht direkt aus der aufgabe herraus, aber das steckt doch m.e. schon allein im sinn eines patents (selbst nutzen!).
da ändert auch argumentieren nicht viel, denke ich. es geht nur darum, warum du es entwickelt hast. ein patent ist nun mal anlagevermögen, nicht umlaufvermögen - daran ändern auch potentielle käufer nichts! du kannst nicht einfach aus patenten (anlagevermögen) pc-spiele (umlaufvermögen) machen...
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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 13.02.07
wo steht, dass patente nur selbst genutzt werden? es gibt mit sicherheit unternehmen, die patente anmelden, nur um diese weiterzuverkaufen.
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juster
am 13.02.07
darum handelt es sich hier denke ich nicht ...

Ein Patent ist Anlagevermögen Punkt
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