StudentInnen in der Stadt
Klebezettel am Gesetzestext |
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kenji (Leipzig)
am 02.08.08
Ich möchte jediglich nochmal eine Bestätigung haben, was am kommenden Montag erlaubt ist auf die Klebezettel zu schreiben. Entweder gar nix oder sowas wie "§ 45" oder "Haftung OHG"? Hoffe nicht, dass ich alles wieder abändern muss ...
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swany (Leipzig)
am 02.08.08
was genau erlaubt ist steht hier http://www.uni-leipzig.de/~handel/Material/Wiwi/Hinweise%20zur%20Klausur%202008.doc I.Hilfsmittel zur Klausur: 1.Zulässig sind alle Gesetzestexte nach Auswahl des Bearbeiters. Empfohlen wird, außer dem Text des HGB auch ein BGB und ein GmbHG mitzubringen. 2.Das GmbHG kann aus dem Internet unter www.Gesetze-im-Internet.de heruntergeladen und in ausgedruckter Form mitgebracht werden. 3.Ausländische Studierende können die Gesetzestexte in ihrer Heimatsprache verwenden. 4.In den Gesetzen dürfen Markierungen und Unterstreichungen enthalten sein, die dem Bearbeiter die Orientierung im Gesetz erleichtern. 5.Auch Zahlen (zB andere Paragraphen, die mit einer Norm in Zusammenhang stehen), sind als Randnotiz zulässig. 6.Unzulässig sind aber textliche Anmerkungen, also Erläuterungen zur Norm in Worten oder Abkürzungen. in dem selben dokument findet sich auch eine Schwerpunktliste.. viel Glück ![]()
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kenji (Leipzig)
am 02.08.08
fällt dann, streng genommen, sowas wie "Haftung GmbH" auf dem Klebezettel unter 6. ?
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swany (Leipzig)
am 02.08.08
am ende.. wer kontrolliert es denn??
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kenji (Leipzig)
am 02.08.08
naja mir gehts ja nur darum was rechtens ist ![]()
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sodi (Leipzig)
am 02.08.08
am besten du schreibst gar nichts drauf, das ist auf jeden fall rechtens ![]()
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toner (Leipzig)
am 02.08.08
es dürfen keine paragraphen auf den klebezetteln stehen oder irgendwelche anderen bemerkungen. du kannst dir nur, wenn du so ein buch mit verschiedenen gesetzen hast, dir am anfang des jeweiligen abschnitts ein zettel dran machen wo der name des jeweiligen gesetzes draufsteht zur orientierung (Beispiel: an der ersten Seite vom HGB darf ein Klebezettel mit der Beschriftung "HGB" dran sein, oder wenn GmbH-Gesetz los geht ein Zettel mit GmbH; ansonsten darf nix auf den Klebezetteln stehen). Ich hoffe, ich konnte jetzt nochmal allen helfen, die es nach mehrfacher Erklärung in der Vorlesung nicht gerafft hatten ![]()
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kenji (Leipzig)
am 02.08.08
ach ja 7:30 ...
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JoeSatriani (Leipzig)
am 02.08.08
aus seinen technischen Hinweisen (Anfang des Semesters): 6. Das Gesetzbuch darf (nicht muß!) bemalt, mit Unterstreichungen und Querverweisen versehen und mit Post-Its beklebt werden. Alles, was die Orientierung im Text erleichtert, ist erlaubt. Das würde ich jetzt aber so auslegen, dass "Haftung GmbH" absolut in Ordnung ist.
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kenji (Leipzig)
am 02.08.08
nunja ich hab ja nun schon immerhin 30 zettel drankleben ^^
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