StudentInnen in der Stadt
4.Versuch |
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paulpanzer
am 18.08.06
und die anderen 2 mal?
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endros
am 18.08.06 Zitat:Original geschrieben von PaulPanzer und die anderen 2 mal? Na ja, wenn du meinetwegen in Internes Rechnungswesen oder in BGB durchfällst, darfst du ja auch wiederholen und wirst nicht gleich exmatrikuliert. Und genauso darfst du halt auch Mathe und TdR wiederholen ![]() Oder worauf zielt deine Frage ab ![]()
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paulpanzer
am 18.08.06
ich dachte man darf alles 3 mal schreiben. Kenne mich mit dem System in Leipzig im Grundstudium aber nicht wirklich aus....
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endros
am 18.08.06
Nein darfst du nicht. Für die restlichen Fächer gilt: die Prüfungen sind einzelnen Fächern zugeordnet (BWL, VWL, Statistik, Recht, WiInfo) und du darfst in genau einem Fach ne 3 Wiederholungsprüfung machen, ansonsten hast du nur 2 Prüfungen. Also Erstprüfung und eine Wiederholung. Und in Mathe wird der erste Versuch als Freiversuch gewertet (falls man durchfällt), wenn dieser erste Versuch zum vorgesehenen Termin absolviert wurde (also nicht, wenn du meinetwegen erst im 3. Semester erstmalig Mathe I schreibst). Aber das kannst du alles ganz genau in der PO+SO nachlesen ![]()
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paulpanzer
am 18.08.06
nee, also Po und SO lese ich mir dann doch nicht mehr durch. Hab diesen Mist (Grundstudium) ja bereits hintermich gebracht
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anonym
am 18.08.06 Zitat:Original geschrieben von endros Nein darfst du nicht. Für die restlichen Fächer gilt: die Prüfungen sind einzelnen Fächern zugeordnet (BWL, VWL, Statistik, Recht, WiInfo) und du darfst in genau einem Fach ne 3 Wiederholungsprüfung machen, ansonsten hast du nur 2 Prüfungen. Also Erstprüfung und eine Wiederholung. Stimmt nicht ganz. Wenn man einen Drittantrag stellt, gilt der 3. Versuch nicht nur für die Prüfung, sondern für den gesamten Teilbereich. Jedenfalls hat mir das Hr. Fischer so gesagt...
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endros
am 18.08.06 Zitat:Original geschrieben von Alexa Zitat:Original geschrieben von endros Nein darfst du nicht. Für die restlichen Fächer gilt: die Prüfungen sind einzelnen Fächern zugeordnet (BWL, VWL, Statistik, Recht, WiInfo) und du darfst in genau einem Fach ne 3 Wiederholungsprüfung machen, ansonsten hast du nur 2 Prüfungen. Also Erstprüfung und eine Wiederholung. Stimmt nicht ganz. Wenn man einen Drittantrag stellt, gilt der 3. Versuch nicht nur für die Prüfung, sondern für den gesamten Teilbereich. Jedenfalls hat mir das Hr. Fischer so gesagt... Richtig. Mit "Fach" meinte ich Teilbereich, was ich ja vorher meiner Meinung nach deutlich von dem Wort "Prüfung" abgegrenz hatte ![]() Der 3. Versuch bezieht sich aufs ganze Fach (BWL, VWL, ...) und nicht auf ne Teilprüfung (wie internes ReWe, externes ReWe etc.)
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anonym
am 18.08.06
Jaja, hatte deine Antwort nur überflogen... wer lesen kann und es auch tut, ist meilenweit im Vorteil ![]()
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anonym
am 18.08.06
Beim Herrn Barche war ich schon, der meint halt, es hat nicht gereicht zum Bestehen. Hatte Schnellkorrektur beantragt. Aber will mich damit nicht abfinden. Den mündl. Versuch bekomm ich nicht, da ich dieses Semester Prüfungen verschieben musste.Aber was ich geschrieben hab (alles aus 1.2.+3. Semester+Arbeitsrecht) habe ich bestanden. Also wegen MAthe geext zu werden, find ich hart. Ist ja kein BWL-spezifisches Fach. Julia
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suesette
am 18.08.06
habe auch schon gehört, dass manche studenten durch einen einspruch einen 4. versuch erhalten haben. dies ist aber bisher nur der fall gewesen, wenn sie soweit alle fächer geschafft haben (ihr grundstudium also schon fast in der tasche hatten). da du momentan nicht gerade gut im "zeitplan" stehst, wird der 4. versuch vielleicht abgelehnt. erkundige dich am besten trotzdem überall! wünsche dir dabei viel erfolg und hoffe, dass du einen 4. versuch bekommst!
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