StudentInnen in der Stadt
prüfungsvorbereitung |
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sabine2902 (Leipzig)
am 30.07.06 Zitat:Original geschrieben von Steppes beim lernen des Stoffes sind mir 3 Dinge unklar: Zunächst beim Thema Amtshaftung: -> Was ist ein Gebührenbeamter? -> Was bedeutet Subsidiarität? Und dann noch zum Verständnis: Wird eine Rechtsnorm durch eine Anfechtungsklage schwebend unwirksam? Danke im Vorraus. zum Thema Subsidiarität: Subsidiarität (lat. zurücktreten, nachrangig sein) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und soll individuelle Freiheit und Verantwortung vorrangig vor staatlichem Handeln stellen. (Wikipedia) Gebührenbeamter -- wo haste das denn her? Wo soll denn das stehen? Und zum letzten: soweit ich weiß, schon. (Also Anfechtungsklage --> schwebend unwirksam)
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Steppes (Leipzig)
am 30.07.06
danke erstmal. zu Gebührenbeamter: steht auf der 2. Folie von Amtshaftung. Da wird gesagt das die staatl Behörde für den Beamten einstehen muß, es sei denn es ist ein Gebührenbeamter.
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sabine2902 (Leipzig)
am 30.07.06
So, hab grad mal meinen Bruder antelefoniert, der ist fertiger Jurist. Er hat das Wort "Gebührenbeamter" noch nie gehört, meinte aber, dass das wohl sowas wie ein Beliehener wäre, also eine Privatperson, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages Amtshandlungen vornimmt. Was auch immer das dann sein soll.
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Steppes (Leipzig)
am 30.07.06
hm, na gut,dank Dir,nehm ich das einfach mal so hin.
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tianti (Leipzig)
am 02.08.06 Zitat:Original geschrieben von sabine2902 So, hab grad mal meinen Bruder antelefoniert, der ist fertiger Jurist. Er hat das Wort "Gebührenbeamter" noch nie gehört, meinte aber, dass das wohl sowas wie ein Beliehener wäre, also eine Privatperson, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages Amtshandlungen vornimmt. Was auch immer das dann sein soll. na der schornsteinfeger zum beispiel. der ist zwar nicht verbeamtet, aber er arbeitet im auftrag des staates und du musst ihm deine heizungsanlage zeigen, da er eine amtshandlung vornimmt.
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sabine2902 (Leipzig)
am 02.08.06
Schon klar. Also was ein Beliehener ist, das hab ich auch mitgekriegt, aber hier gings ja darum, was genau ein Gebührenbeamter ist.
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tianti (Leipzig)
am 02.08.06
du hast doch selber geschrieben, dass dein bruder meinte, gebührenbeamter und beliehener würden wohl dasselbe bezeichnen. scheinst ja nicht allzu viel vertrauen in deinen bruder zu haben
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sabine2902 (Leipzig)
am 02.08.06
Ich glaub, ich schrieb "ein Gebührenbeamter ist SOWAS WIE ein Beliehener", also dann nicht dasselbe, sondern höchstens sowas ähnliches... naja, ist ja auch egal. Und ich hab tatsächlich nicht sehr viel Vertrauen in meinen Bruder, seit ich mal an meiner vorherigen Uni durch ne Hausarbeit in BGB durchgefallen bin, die ich mit ihm zusammen geschrieben habe und der Korrektor drunter schrieb: "Der Verfasser scheint den Gutachtenstil nicht zu beherrschen."
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Also was ein Beliehener ist, das hab ich auch mitgekriegt, aber hier gings ja darum, was genau ein Gebührenbeamter ist.