Rechte von Schülern

Rechte von Schülern
Die ganze Stunde über spielt der notorische Störer am Handy Quizduell, hat den Ton an und lässt nicht nur den Unterricht links liegen, sondern stört damit auch noch die Mitschüler. Der Lehrer hat die Nase voll und kassiert das Handy ein. Darf der das? Kurze Antwort: Ja! Aber er darf es nicht einfach ohne Grund machen. Was ihr dürft, was ihr nicht dürft und was ihr sollt, lest ihr hier. Wichtig: Das Schulrecht ist Ländersache. Detailregelungen können sich also von Bundesland zu Bundesland zu unterscheiden. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel ist das klassische Nachsitzen verboten, in Baden-Württemberg aber nicht. Im Grunde sind eure Rechte aber überall ähnlich.

Handyverbot an der Schule - erlaubt? Jein!
Grundsätzlich ist das Mitbringen des eigenen Handys bzw. Smartphones in die Schule nicht verboten. In den Pausen dürft ihr damit auch weitgehend machen, was ihr wollt, solange es nicht sittenwidrig wird, ihr etwa peinliche Fotos von Mitschülern rumschickt. Im Unterricht ist das aber anders. Da herrscht der Lehrer und wenn ihr mit eurem Smartphone oder eurem MP3-Player den Unterricht stört oder nicht aufpasst, kann der Lehrer das Gerät vorrübergehend einkassieren. Betonung auf „vorrübergehend“! Behalten darf er es natürlich nicht.

Freie Meinungsäußerung auch in der Schule
Auch in der Schule gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. In Arbeiten und auf dem Schulhof dürft ihr eure Meinung sagen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Wenn ihr eure Abneigung für Effie Briest in der Arbeit inhaltlich gut verkaufen könnt, kann euch die Lehrerin keinen Strick daraus drehen, nur weil sie damit nicht einverstanden ist. Die freie Meinungsäußerung endet aber bei Beleidigung, Fremdenfeindlichkeit oder Volksverhetzung.

Darf ich in die Schule anziehen, was ich möchte?
Grundsätzlich ja. In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Schuluniform. Aber auch hier gilt: rechtsradikale oder volksverhetzende Symbole sind (zu Recht!) verboten. Außerdem ist beim Thema Kleidung auch das Thema Sittenwidrigkeit wichtig. Im Sommer trägt man am liebsten eher luftige Kleidung und das ist auch in Ordnung. Wenn aber der Rock und das Top zu kurz und die Bluse zu durchsichtig werden, dann kann es euch passieren, dass ihr zum Umziehen nach Hause geschickt werdet. Das hängt aber von der Schule ab. Manche Schulen schreiben das sogar in die Hausordnung, an die ihr euch übrigens generell auch zu halten habt!

Muss ich meine Hausaufgaben machen?
Ja, ihr seid verpflichtet, eure Hausaufgaben zu machen. Allerdings dürft ihr hier nicht „überfordert“ werden. Ihr müsst für die Hausaufgaben mindestens einen freien Nachmittag oder ein Wochenende Zeit haben. Wenn der Lehrer also in der 1. Stunde sagt, bis zur achten Stunde müsst ihr fertig sein, dann ist das nicht rechtens. An Feiertagen müsst ihr übrigens keine Hausaufgaben machen. Wer sich jetzt freut und direkt zum Beschweren bei Lehrer vorstellig werden möchte, sollte aber beachten: Vor jedem Feiertag gibt es mindestens einen freien Nachmittag ;-)

Wann ist Unterrichtsschluss?
Alle Schüler hassen den Spruch des Lehrers: „Schluss ist, wenn ich das sage!“ Hier ist euer Lehrer aber leider im Recht. Schulschluss ist nicht zwangsläufig, wenn die Glocke läutet, sondern wenn euer Lehrer euch entlässt. Er muss aber einen guten Grund haben, zu überziehen. Wenn er euch noch Hausaufgaben mitgeben möchte, dann ist das in Ordnung. Wenn er euch einfach nur aus Bosheit festhält, ist das nicht in Ordnung.

Darf ich in der Schule rauchen?
In der Schule herrscht eigentlich prinzipiell Rauchverbot. Aber wir alle wissen, dass es genug Raucher gibt, die sich wild beschweren würden, womit am Ende auch niemandem geholfen ist. Deshalb gibt es an den meisten Schulen spezielle Raucherbereiche, in denen ihr ab 16 Jahren (darunter nicht!) rauchen dürft. Aber: Richtet die Schule so einen Bereich nicht ein, dann dürft ihr auch nicht rauchen. Ein Recht auf die Kippe gibt es nicht. Kategorisch verboten sind natürlich Drogen und Alkohol.

Schwarzfahren, Klassenarbeiten, Schwänzen
Einige Reizpunkte im Kurzüberblick:
• Wenn ihr als minderjährige Schüler auf dem Schulweg eure Jahreskarte für den Bus vergesst, dürft ihr nicht stehen gelassen werden. Das ist kein Schwarzfahren. Wenn ihr mehrmals ohne Ticket fahrt, ist das aber etwas anderes.
• Schule schwänzen ist grundsätzlich keine gute Idee, bringt euch aber auch nicht ins Gefängnis. Wer es einmal macht, muss mit einer Ermahnung rechnen. Kommt es aber öfter vor, weil man z.B. die letzte Stunde Mathe oder Chemie gerne mal ausfallen lässt, sind auch Verweise, Unterrichtsauschluss oder eine Schulversetzung möglich. Außerdem kann ein Bußgeld auf eure Eltern zukommen, wenn sie ihre elterlichen Pflichten vernachlässigen.
• Klassenarbeiten müssen immer angekündigt werden. Außerdem dürft ihr nur maximal eine große Klassenarbeit pro Tag schreiben. Für kurze Testate und Leistungskontrollen gilt das aber nicht! Wenn der Lehrer also überraschend „Hefter weg, wir schreiben einen Test“ sagt, dann könnt ihr euch zwar ärgern. Aber etwas dagegen tun könnt ihr nicht.
• Es versteht sich von selbst: Körperliche Strafen sind heutzutage absolut verboten. Das gilt auch für Kollektivstrafen. Es darf nicht die ganze Klasse bestraft werden, weil einer Mist gebaut hat.

Bildquelle: Vielen Dank an martaposemuckel für das Bild (© martaposemuckel/www.pixabay.de).

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