Ferienjobs - worauf achten?

Ferienjobs - worauf achten?
Gerade in den Ferien möchten viele Schüler ihr Taschengeld mit einem Schülerjob aufbessern. Doch ab wann darf ich eigentlich einem Ferienjob nachgehen, erhalte ich Mindestlohn und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Hier gibt es alle Antworten!

Wie alt muss ich sein, um als Schüler arbeiten zu dürfen?


Laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten. Ausgenommen von diesem Gesetz sind lediglich Tätigkeiten für Theater- und Musikveranstaltungen, Filmaufnahmen, Fernseh- und Hörfunkproduktionen sowie die dazugehörigen Proben.

Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen mit dem Einverständnis der Eltern täglich bis zu 2 Stunden (in der Landwirtschaft: 3 Stunden) leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Rasen mähen, Haustiere betreuen, Erntehilfe oÄ ausüben. Diese müssen zwischen 8 Uhr und 18 Uhr getätigt werden. Wichtig: die Ferienjobs dürfen dich nicht gesundheitlich gefährden, deinen Schulbesuch behindern oder negative Auswirkungen auf deine schulischen Leistungen haben!

Jugendliche (15-18 Jahre) dürfen 40 Stunden pro Woche arbeiten. Pro Tag sind 8 Arbeitsstunden verteilt auf maximal 5 Wochentage erlaubt. Die Arbeiten müssen zwischen 6 Uhr und 20 Uhr erledigt werden. Ausnahme ist, wenn du bereits 16 Jahre alt bist und in der Gastronomie jobbst, denn dann darfst du bei Beschäftigung in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Hinweis: am Alkoholausschank darfst du hier generell nicht arbeiten.

An Wochenende gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot. Von dem Verbot ausgenommen, sind Ferienjobs in Krankenhäusern, Bäckereien, Supermärkten, Kiosken, Gaststätten, Sportstätten oder in Reparaturwerkstätten. Sonntags darfst du nur in der Gastronomie oder in Krankenhäusern arbeiten.

Ferienjob und Mindestlohn


Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt erst ab einem Alter von 18 Jahren. Jüngere Kinder und Jugendliche müssen dennoch nicht traurig sein, denn je nach Branche ist häufig ein Stundenlohn zwischen 6 und 10 Euro pro Stunde drin.

Ferienjob und Sozialversicherung


Arbeitest du nur in den Ferien kurzfristig (z.B. als Erntehelfer, Inventurhilfe, Aushilfe auf Messen oÄ), dann ist dein Nebenjob versicherungsfrei. Dies gilt auch für die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier ist es irrelevant, wie viel du verdienst.

Wer regelmäßig weniger als 375 Euro verdient oder in einem Minijob mit maximal 450 Euro entlohnt wird (z.B. Zeitungsausträger, Aushilfe im Supermarkt), ist ebenfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern versichert.

Bei Einkünften über diesen Grenzen können hingegen Sozialversicherungsabgaben auf dich zukommen. In der Regel können diese Steuern aber bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, da sie auf das Jahr gerechnet die Summe für das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten.

Pausenregelung bei Ferienjobs


Auch die Ruhepausen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Wer zwischen 4,5 und 6 Stunden täglich arbeitet, darf mindestens 30 Minuten Pause in Anspruch nehmen. Arbeitest du länger, so steht dir 1 Stunde Pause bei deinem Ferienjob zu.

Ist bei einem Ferienjob ein Arbeitsvertrag notwendig?


Unbedingt! Der Vertrag gibt Aufschluss über deine Aufgaben, Arbeits- und Pausenzeiten und den Verdienst. Bevor Schülerjobs begonnen werden, sollte daher grundsätzlich auf einem Arbeitsvertrag bestanden werden. Sollte es Unstimmigkeiten geben, solltest du mit deinen Eltern sprechen und ggf. das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder ein Amt für Arbeitsschutz kontaktieren.

Bildquelle: Vielen Dank an haydenweal für das Bild (© haydenweal/www.pixabay.de)


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