StudentInnen in der Stadt
Wieviele Stunden darf ich arbeiten? |
|---|
Melusine (Merseburg)
am 10.11.06
Ist es möglich, dass ich einen "festen" Aushilfsjob mit ca. 40 Stunden im Monat und gleichzeitig einen auf einen Monat beschränkten mit ca. 70 Stunden im Monat annehme? Eigentlich darf ich ja nicht mehr als 20 Studen/Woche arbeiten! Weiß ja da jemand mehr?
Einloggen um zu antworten.
|
bond (Leipzig)
am 10.11.06
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdfSchaust Du hier auf Seite 3 (bzw. 9 für unten) oder gleich hier: ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ausnahmen bestätigen die Regel, daher: ArbZG § 14 Außergewöhnliche Fälle: (1) Von den §§ 3 [...] darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen. (2) Von den §§ 3 [...] darf ferner abgewichen werden, 1. wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden, 2. bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen, wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können. (3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten. Ach so: nicht den § 15 vergessen: Ausnahmegenehmigungen durch Aufsichtsbehörden. Alles roger?
Einloggen um zu antworten.
|
J_Sch (Leipzig)
am 10.11.06
Ich glaube sie meint damit eher die von der Krankenkasse festgelegte maximale Arbeitszeit. Ich glaube da gibt es von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Regelungen, einige erlauben das man z.B. in der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten darf, die 20 Stundengrenze soll ja eigentlich nur sicherstellen, das man sein Studium nicht vernachlässigt. Da solltest du vielleicht mal dort nachfragen.
Einloggen um zu antworten.
|
Melusine (Merseburg)
am 10.11.06
Okay...ich danke euch beiden!!!
Einloggen um zu antworten.
|



